KFZ-Sachverständiger · Berlin

Unfallgutachten in Berlin
100% unabhängig

Termin innerhalb von 24h · Vor-Ort-Service · Wir begutachten zu Hause, im Büro oder Werkstatt · Kosten trägt die gegnerische Versicherung

100% kostenlos für Geschädigte
Kein Aufwand für Sie – wir übermitteln an die Versicherung
Freie Gutachterwahl bei unverschuldetem Unfall
TÜV Rheinland zertifiziert*
100% Unabhängig
Über 17 Jahre Erfahrung
Gutachter Seyer bei der Arbeit
Termin
noch heute

Unabhängiger KFZ-Gutachter André Seyer

4,9 ★
Google-Bewertung
2.500+
Gutachten erstellt
20+
Städte Einsatzgebiet
24h
Gutachten eingereicht

Ablauf Unfallgutachten

So läuft es ab

In 3 einfachen Schritten zu Ihrem Gutachten.

1. Termin vereinbaren
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir vereinbaren direkt einen Gutachten-Termin.
2. Vor-Ort-Begutachtung
Egal wo das Auto steht – wir kommen zu Ihnen und dokumentieren alle Schäden.
3. Gutachten zur Regulierung
Wir erstellen ein Gutachten innerhalb von 24h und übermitteln es direkt an die Versicherung.

Ihnen ist jemand reingefahren?

Jetzt Anspruch prüfen

Für wen ist dieses Gutachten?

Was ist ein Haftpflichtschaden?

Ein Haftpflichtschaden entsteht, wenn ein anderes haftpflichtversichertes Kraftfahrzeug Ihr Fahrzeug beschädigt – und der Unfallverursacher die Schuld trägt. In diesem Fall übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers alle Kosten: Gutachten, Reparatur, Wertminderung und Nutzungsausfall.

🚗
PKW
🚛
LKW
🏍️
Motorrad
🛵
Roller

Kein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn Sie selbst schuld sind, das Fahrzeug durch einen Radfahrer oder Fußgänger beschädigt wurde oder es sich um einen Kaskofall handelt.

Kosten & Beauftragung

Wer zahlt – und wann beauftragen?

Haftpflichtschaden (unverschuldet)
  • Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers – nicht Sie
  • Gilt bei Kollision mit PKW, LKW, Motorrad oder Roller
  • Beauftragen Sie sofort und ohne Vorbehalt
  • Honorar richtet sich nach Schadenhöhe zzgl. Nebenkosten (Anfahrt, Zeit, Material)
Selbstverschuldeter Unfall
  • Kaskoversicherung übernimmt in der Regel die Kosten
  • Schriftliche Zustimmung der Versicherung einholen, bevor Sie den Auftrag erteilen
  • Kosten ggf. selbst tragen – auf Anfrage klären
Wann beauftragen?
  • Sinnvoll ab Schadenshöhe über Bagatellgrenze (750€)
  • Unverschuldet: immer – Kosten zahlt die gegnerische Versicherung
  • Volle Schadenhöhe erst durch unabhängiges Gutachten ermittelt
Wie lange habe ich Zeit?
  • Gesetzliche Frist: 3 Jahre nach dem Unfall
  • Trotzdem so früh wie möglich: Schaden zeitnah am genauesten feststellbar
  • Weiterer Unfall in gleicher Schadenszone kann Regulierung erschweren

Warum unabhängig?

6 Gründe für ein unabhängiges Gutachten

Professionelle Schadensfeststellung
15+ Jahre Erfahrung, jährliche Weiterbildung – nichts wird übersehen.
Neutrale Bewertung
Objektiv und unabhängig – Ihre tatsächlichen Schadenersatzansprüche, nicht die der Versicherung.
In Ihrer Nähe
Einsatz in Berlin und Brandenburg – wir kommen direkt zu Ihrem Fahrzeug.
Persönlicher Service
Auch nach dem Gutachten persönlich für Sie erreichbar – kein Call-Center.
Gutachten in 24 Stunden
Im Regelfall fertig innerhalb eines Tages nach Begutachtung – im Notfall sofort kontaktierbar.
Begleitung Schadenabwicklung
Zusammenarbeit mit auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwälten auf Wunsch.

Einsatzgebiet

Unfallgutachten in Berlin – schnell vor Ort

Wir kennen die Stadt, die Straßen und die typischen Unfallschwerpunkte.

Berliner Bezirke
Typische Unfallschwerpunkte
Berliner Allee / Weißensee
Frankfurter Allee
Kurfürstendamm
Karl-Marx-Straße
Potsdamer Platz
Hermannplatz
Unfallstärkste Ortsteile
Berliner Umland & Speckgürtel
PotsdamFalkenseeBernauOranienburgKönigs WusterhausenTeltowKleinmachnowStahnsdorfHennigsdorfHohen NeuendorfSchönefeldWildauLudwigsfeldeWerder (Havel)StrausbergErknerFürstenwaldeNauenVeltenBlankenfelde-Mahlow

Auch im Berliner Umland sind wir für Sie da – Termin in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden.

Egal wo Ihr Auto jetzt steht – wir kommen zu Ihnen.

WhatsApp 01579 2523955

Ihre Rechte als Unfallopfer

Nach einem Unfall geht es um Ihr Recht – nicht um das der Versicherung.

Viele Geschädigte wissen nicht, dass sie ein Recht auf einen eigenen, unabhängigen Gutachter haben und nicht den Gutachter, den die gegnerische Versicherung schickt, akzeptieren müssen.

Warum ein unabhängiger Gutachter?

Unabhängig von Versicherungen
Der Gutachter erfasst & dokumentiert alle Schäden und Ansprüche. Von Ihnen beauftragt & ohne Interessenskonflikt.
Volle Schadenhöhe wird erfasst
Es erfolgt keine systematische Kürzung von Reparaturkosten – sondern eine saubere, realistische Einschätzung.
Maximale Auszahlung sichern
Alle Ansprüche wie Wertminderung & Nutzungsausfall werden vollständig erfasst – nicht nach dem Maßstab der Versicherung.
Unabhängig prüfen lassen

Brauchen Sie rechtliche Unterstützung?
Wir vermitteln Ihnen einen Anwalt

Aus der Praxis

Echte Unfallschäden – von uns bewertet

Jeder Schaden ist anders. Wir dokumentieren präzise, was am Fahrzeug wirklich passiert ist – und was die Reparatur tatsächlich kostet.

Audi A4 Parkschaden
Parkschaden
Audi
A4
2.608 €
Reparaturkosten lt. Gutachten
Mercedes-Benz GLA Frontschaden links
Frontschaden links
Mercedes-Benz
GLA
6.748 €
Reparaturkosten lt. Gutachten
VW Golf VI Seitenschaden
Seitenschaden
VW
Golf VI
5.108 €
Reparaturkosten lt. Gutachten
Škoda Karoq Parkschaden
Parkschaden
Škoda
Karoq
3.672 €
Reparaturkosten lt. Gutachten
Tesla Model X Totalschaden
Totalschaden
Tesla
Model X
39.950 €
Wiederbeschaffungswert lt. Gutachten

Ihr Recht als Unfallgeschädigter

Ihr Gutachter vs. Versicherungsgutachter

Als Geschädigter haben Sie das gesetzliche Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen – auf Kosten des Unfallverursachers.

Gutachter Seyer
Versicherungs­gutachter
Unabhängig von Versicherungen
Ermittelt alle Ansprüche vollständig
Wertminderung berücksichtigt (✓)*
Nutzungsausfall berechnet (✓)*
Kosten trägt der Unfallverursacher
Kein Interessenkonflikt

* Möglich, jedoch erfahrungsgemäß nicht im vollen gesetzlichen Umfang angesetzt.

Kundenmeinungen

Was unsere Kunden sagen

Nach dem Unfall wusste ich gar nicht, was ich tun soll. Herr Seyer hat alles übernommen – das Gutachten war in 24 Stunden fertig und die Versicherung hat den vollen Betrag ohne Abzüge gezahlt.

MK
Michael K.
Berlin-Mitte · BMW 5er

Sehr professionell und schnell. Die Versicherung des Unfallverursachers wollte zunächst kürzen – dank des unabhängigen Gutachtens habe ich am Ende 2.800 € mehr bekommen als angeboten.

SB
Sandra B.
Berlin-Charlottenburg · VW Golf

Absolut empfehlenswert. Kam direkt zu mir, hat alles dokumentiert und sogar den Anwalt empfohlen. Kostet mich nichts – dafür lief alles komplikationslos durch.

TR
Thomas R.
Potsdam · Mercedes C-Klasse

Binnen 20 Minuten war Herr Seyer vor Ort. Er hat nicht nur den Schaden aufgenommen, sondern mich auch über meine Rechte informiert. Die Abwicklung lief danach reibungslos.

AK
Anna K.
Berlin-Friedrichshain · Audi A3

Ich hatte Totalschaden und wusste nicht, was mir zusteht. Dank des Gutachtens von Herrn Seyer habe ich den vollen Wiederbeschaffungswert erhalten – ohne Diskussion mit der Versicherung.

JP
Jonas P.
Berlin-Neukölln · Toyota Corolla

Sehr kompetent und menschlich. Herr Seyer hat sich Zeit genommen, alles zu erklären. Das Gutachten war wasserdicht – die Versicherung hat keine Einwände gehabt.

LM
Laura M.
Potsdam · Opel Astra
4,9 / 5 · Basierend auf unseren Google-Bewertungen

Sie brauchen einen Gutachter?

Wir sind sofort für Sie da – kostenlos, unabhängig und direkt vor Ort.

Spezialfall Oldtimer

Oldtimer-Unfallgutachten: was gilt, was anders ist

Ein Unfall mit dem Oldtimer folgt denselben rechtlichen Grundregeln wie jeder andere Unfall: Bei unverschuldetem Unfall haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Gutachter – auf Kosten der Gegnerversicherung. Die Begutachtung selbst ist jedoch erheblich anspruchsvoller als bei einem normalen Fahrzeug.

Wiederbeschaffungswert ohne Standardreferenz

Bei modernen Gebrauchtwagen gibt es DAT- und Schwacke-Listen als anerkannte Marktbasis. Beim Oldtimer gibt es das nicht. Der Wiederbeschaffungswert wird individuell ermittelt – auf Basis von Zustandsnote, Originalität, Seltenheit und aktueller Marktlage für genau dieses Fahrzeug. Zwei baugleiche Oldtimer desselben Baujahrs können 20.000 Euro auseinanderliegen. Ein Gutachter ohne Oldtimer-Erfahrung setzt hier systematisch zu niedrige Werte an.

Ersatzteilbeschaffung bestimmt die Reparaturkosten

Bei modernen Fahrzeugen gibt es Preislisten. Bei Oldtimern können Originalteile Monate dauern, nur über Spezialisten erhältlich oder schlicht nicht mehr verfügbar sein. Das verändert die Reparaturkostenkalkulation grundlegend – und damit die Totalschadenentscheidung. Wer diese Marktlage nicht kennt, unterschätzt die Reparaturkosten systematisch.

Wertminderung kann höher sein als beim Neuwagen

Bei normalen Fahrzeugen sinkt die merkantile Wertminderung mit dem Alter – ab etwa 5–6 Jahren erkennen viele Gerichte keine mehr an. Beim Oldtimer ist das anders: Sammler achten besonders auf lückenlose Unfallfreiheit. Ein dokumentierter Schaden – selbst nach perfekter Reparatur – kann den Marktwert dauerhaft und erheblich drücken. Diese Wertminderung muss im Gutachten vollständig geltend gemacht werden.

130%-Regelung wird häufiger genutzt

Bei einem Oldtimer mit persönlichem oder sammlerischem Wert entscheiden sich viele Besitzer für die Reparatur auch wenn die Kosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen – weil sie genau dieses Fahrzeug behalten wollen. Voraussetzung ist ein korrekt ermittelter WBW im Gutachten: zu niedrig angesetzt bedeutet, dass die Regelung rechnerisch früher greift als tatsächlich nötig.

Fazit

Wer nach einem Unfall mit einem Oldtimer den erstbesten Gutachter beauftragt, riskiert eine falsche Schadenbewertung – mit direkten finanziellen Folgen. André Seyer begutachtet Oldtimer seit über 15 Jahren: mit individueller Marktkenntnis, korrekter Wertermittlung ohne Standardlisten und vollständiger Geltendmachung aller Ansprüche.

Oldtimer bei einem Unfall beschädigt? Jetzt Unfallgutachten beauftragen.

Anfrage stellen 01579 2523955
100% kostenlos für Geschädigte Wir regeln die Abwicklung mit der Versicherung Freie Gutachterwahl bei unverschuldetem Unfall

Ihre Fragen – unsere Antworten

Häufige Fragen

Nach Ihrem Anruf begutachte ich als zertifizierter Kfz-Sachverständiger Ihr Fahrzeug sorgfältig in drei Schritten:

Schritt 1 – Begutachtung

  • Professionelle Untersuchung Ihres Kfz inklusive Schadenfotos

Schritt 2 – Folgen der Schäden

  • Kalkulation des Schadens und Erfassung der Schadenshöhe
  • Bestimmung des Wiederbeschaffungswerts (WBW) anhand von Baujahr, Vorschäden und Zustand – die Summe, die Sie der Kauf eines gleichwertigen Kfz kosten würde
  • Feststellen des Reparaturweges und Berechnung der voraussichtlichen Reparaturdauer
  • Feststellung der Wertminderung: Autos, die einen Unfall hatten, sind auch nach Reparatur weniger wert – auch hier haben Sie Recht auf Entschädigung
  • Prüfung auf Technischen Totalschaden (irreparable Schäden) oder Wirtschaftlichen Totalschaden (Reparaturkosten übersteigen den Fahrzeugwert)
  • Ggf. Ermittlung des Restwerts des Unfallwagens – erforderlich, wenn Reparaturkosten 50% des WBW übersteigen
  • Wenn möglich: Sicherung von Daten zum Unfallhergang
  • Kalkulation aller entstandenen Kosten
  • Bestimmung des Nutzungsausfalls – Entschädigung für den Zeitraum der Reparatur, wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten
  • Bestimmung der Mietwagenklasse

Schritt 3 – Erstellung des Gutachtens

  • Erstellung eines ausführlichen, professionellen, gut verständlichen und prozesstauglichen Gutachtens
  • Versand des Gutachtens an den Anwalt oder die Versicherung des Unfallverursachers
  • Auf Wunsch Hilfestellung beim weiteren Schadenregulierungsprozess, etwa Vermittlung eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts

Tipp: Dass die vom unabhängigen Sachverständigen festgestellte Schadensumme oft von der im Versicherungsgutachten abweicht, ist normal – lassen Sie sich davon nicht verunsichern.

Nein. Bei einem Haftpflichtschaden – also wenn ein anderes KFZ (PKW, LKW, Motorrad) Ihr Fahrzeug beschädigt hat – haben Sie das gesetzliche Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers vollständig.

Bei einem Haftpflichtschaden – also wenn ein anderes KFZ Ihr Fahrzeug beschädigt hat – zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers das Gutachten vollständig. Sie tragen keinen einzigen Euro selbst.

Sollte im Rahmen der Schadensregulierung oder einer rechtlichen Prüfung wider Erwarten eine Mithaftung oder Teilschuld festgestellt werden, kann ein anteiliger Eigenkostenbeitrag für das Gutachten anfallen. Die Höhe ist abhängig von den Gutachterkosten und der Höhe der Teilschuld. Wir klären Sie darüber bei der Begutachtung transparent auf.

Bei ungeklärter Schuldfrage sollte diese erst geklärt werden, bevor Sie einen Gutachter beauftragen. Denn wird im Zuge der Regulierung, durch Versicherungen oder im gerichtlichen Verfahren eine Haftungsquote festgestellt, können Gutachterkosten nur anteilig erstattet werden.

Wie hoch diese sind, richtet sich nach dem Grad der (Teil-)Schuld.

Bei einer Teilschuld lohnt es sich trotzdem, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, da die gegnerische Versicherung versucht den tatsächlichen Schaden tiefer anzusetzen. Der investierte Eigenanteil rechnet sich in den meisten Fällen.

Wir beraten Sie dazu in jedem Fall transparent bei der Begutachtung.

In der Regel innerhalb von 24h. Wir sind 24/7 erreichbar.
Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Fahrzeugbesichtigung – auch digital per E-Mail. Bei komplexeren Schäden kann es etwas länger dauern. Darüber informieren wir Sie beim Termin.
Die Besichtigung kann bei Ihnen zu Hause, im Büro oder an einem anderen geeigneten Ort stattfinden, je nachdem, wo das beschädigte KFZ sicher steht und für uns zugänglich ist.
Ja. Auch kleinere Schäden können auf den ersten Blick harmlos wirken, tatsächlich aber höhere Reparaturkosten, verdeckte Schäden oder eine Wertminderung verursachen. Ob ein Gutachten sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie gern unverbindlich.
Nein. Egal ob fahrbereit oder nicht, wir kommen in jedem Fall zu Ihnen – z.B. nach Hause, ins Büro oder in die Werkstatt.
Nach Vorlage des Gutachtens bei der Versicherung dauert die Regulierung in der Regel 2–4 Wochen. Dies hängt von der jeweiligen Versicherung und der Komplexität des Falls ab. Wir unterstützen Sie gerne bei der Kommunikation mit der Versicherung und vermitteln Ihnen auf Wunsch auch einen Anwalt, der Ihre Ansprüche bei der Versicherung durchsetzt.

In einfachen Fällen ist ein Anwalt nicht zwingend erforderlich. In der Praxis kürzen Versicherungen aber häufig – und das aus gutem Grund für sie:

  • Wertminderung wird häufig nicht oder zu niedrig angesetzt
  • Nutzungsausfall wird abgelehnt oder auf ein Minimum reduziert
  • Gutachterkosten werden anteilig bestritten
  • Die festgestellte Schadensumme weicht vom Versicherungsgutachten ab – das ist normal, aber ohne Anwalt oft schwer durchzusetzen

Wer bei einem unverschuldeten Unfall gleich einen Verkehrsrechtsanwalt dazunimmt, ist auf der sicheren Seite – dessen Kosten trägt ebenfalls die gegnerische Versicherung. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen direkt einen spezialisierten Anwalt.

Bei einem Haftpflichtschaden ab 750€ Schadenshöhe (Bagatellgrenze) ist ein unabhängiges Gutachten sinnvoll – und die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Da verdeckte Schäden an Karosserie, Fahrwerk oder Elektronik auf den ersten Blick nicht sichtbar sind, ist ein unverbindliches Beratungsgespräch immer empfehlenswert – kontaktieren Sie mich direkt.
Ja. Sobald ein haftpflichtversichertes Kraftfahrzeug beteiligt ist – PKW, LKW, Motorrad oder Roller – liegt ein Haftpflichtschaden vor. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers trägt alle Kosten: Gutachten, Reparatur, Wertminderung und Nutzungsausfall. Kein Haftpflichtschaden liegt hingegen vor, wenn das Fahrzeug durch einen Radfahrer oder Fußgänger beschädigt wurde – hier gelten andere Regelungen.
In der Regel dauert die Erstellung des Gutachtens nach der Begutachtung nicht länger als 24 Stunden. Wenn der Restwert des Unfallwagens berechnet werden soll, kann es etwas länger dauern.

Im Rahmen eines Kostenvoranschlags werden lediglich die Reparaturkosten geschätzt. Ein unabhängiger Sachverständiger liefert ein detaillierteres Gutachten, aus dem Wertminderungen, geklärte Sachverhalte und gesicherte Beweislage hervorgehen.

Mit einem objektiven Kfz-Gutachter stellen Sie sicher, dass Ihr vollständiger Schadenersatzanspruch – über die Reparaturkosten hinaus – festgestellt wird. Weiterer Vorteil: Das Gutachten eines Sachverständigen ist prozesstauglich.

Der Wiederbeschaffungswert gibt an, was der Kauf eines gleichwertigen Fahrzeugs auf dem Gebrauchtwagenmarkt kosten würde. Er ist entscheidend für die Schadenregulierung: Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

In diesem Fall erstattet die Versicherung in der Regel die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert des beschädigten Fahrzeugs.

Kostenloser Service · Vermittlung Partnerkanzlei

Sie benötigen einen Verkehrsrechtsanwalt?

Der Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung konsequent durchsetzt? Wir vermitteln Ihnen gerne einen Kontakt zu einer unserer Partner-Kanzleien. Schnell & unkompliziert.

Über mich

André Seyer – Ihr unabhängiger KFZ-Sachverständiger in Berlin

Als Mitglied im VKS e.V. und als CGF-Mitglied & Partner der ADAC Vorteilswelt bringe ich über 17 Jahre Erfahrung in der Schadensregulierung mit und helfe bei der Abwicklung von Versicherungsfällen.

Mit meiner Erfahrung in der Automobil- und Freizeitbranche verfüge ich über ein tiefes Verständnis für Fahrzeuge – egal ob Motorrad, Sportwagen oder PKW.

Mein Ziel ist es, Ihnen eine umfassende und verlässliche Einschätzung zu bieten, die Ihnen dabei hilft, die richtigen Entscheidungen im Umgang mit Ihrem Fahrzeug zu treffen.

André Seyer – KFZ-Sachverständiger Berlin

Meine Zertifizierungen & Mitgliedschaften

TÜV Rheinland zertifiziert
TÜV Rheinland
zertifiziert*
VKS Mitglied
Mitglied im
VKS e.V.
Caravaning Gutachter Fachverband
Caravaning Gutachter Fachverband
Partner der ADAC Vorteilswelt

Warum ein unabhängiger Gutachter?

Die gegnerische Versicherung schickt Ihren eigenen Gutachter – der arbeitet für die Versicherung. Dadurch entsteht ein Interessenskonflikt, der Sie benachteiligt. Wir dokumentieren Ihre vollen Ansprüche vollständig.

Telefon
01579 2523955
E-Mail
andre@gutachter-seyer.de
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