KFZ-Sachverständiger · Berlin

Schadengutachten
präzise & unabhängig

Parkschaden, Unfallschaden, Vandalismus – wir dokumentieren jeden KFZ-Schaden professionell. Termin in 24h, Vor-Ort-Service in ganz Berlin & Brandenburg. 100% kostenlos für Geschädigte.

Alle Schadensarten – Unfall, Parkschaden, Vandalismus
Gutachten in 24h – gerichtsfest & versicherungskonform
Kein Aufwand – wir übermitteln direkt an die Versicherung
TÜV zertifiziert
100% Unabhängig
Über 15 Jahre Erfahrung
Gutachter Seyer bei der Arbeit
Termin
noch heute

Unabhängiger KFZ-Gutachter André Seyer

4,9 ★
Google-Bewertung
2.500+
Gutachten erstellt
20+
Städte Einsatzgebiet
24h
Gutachten eingereicht

Ablauf Schadengutachten

Was passiert beim Schadengutachten?

Von der ersten Frage bis zur vollständigen Schadensdokumentation.

1. Vorgespräch
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir klären die Schadensart und vereinbaren direkt einen Termin.
2. Untersuchung & Berechnung
Wir untersuchen Ihr Fahrzeug vor Ort und ermitteln Reparaturkosten, Wertminderung und alle Ansprüche.
3. Dokumentation & Begleitung
Vollständiges Gutachten mit Fotos, fertig innerhalb von 24h – direkt an Ihre Versicherung übermittelt.

Ihnen ist jemand reingefahren?

Jetzt Anspruch prüfen

Überblick nach Schadensfall

Wann brauche ich ein Schadengutachten?

  • Gutachten ist für Sie kostenfrei, die gegnerische Versicherung übernimmt alle Kosten
  • Beauftragen Sie sofort und ohne Vorbehalt
  • Ich helfe bei der Schadenabwicklung und vermittle auf Wunsch einen Verkehrsrechtsanwalt
  • Sie haben das Recht, Ihren Gutachter frei zu wählen
Nach einem Unfall (selbstverschuldet)
  • Zunächst Fall für Ihre Kaskoversicherung – diese direkt informieren
  • Schriftliche Zustimmung der Versicherung einholen, bevor Sie einen eigenen Gutachter beauftragen
  • Fragen Sie Ihre Versicherung, ob Sie den Sachverständigen selbst auswählen dürfen
  • Hagelschäden sind meist in der Kfz-Versicherung abgedeckt – Versicherer zuerst informieren
  • Versicherung beauftragt eigenen Gutachter, oft als Sammelbesichtigung
  • Eigener Sachverständiger auf Wunsch möglich, schriftliche Freigabe der Versicherung einholen
  • Ohne Freigabe können Gutachterkosten auf Sie entfallen
  • Vandalismusschäden: Versicherer ist zuständig – Schaden zuerst melden
  • Unabhängiger Sachverständiger auf Wunsch möglich, aber die Versicherung übernimmt die Kosten zunächst nicht
  • Schriftliche Freigabe der Versicherung einholen, bevor Sie beauftragen
  • Bei Unzufriedenheit mit der Regulierung: Melden Sie sich gerne bei mir

Transparente Preise

Was kostet ein Schadengutachten?

Die Kosten berechnen sich nach der Schadenhöhe und dem Aufwand der Schadenerhebung.

Gutachtenart Kosten für Sie
Unfallschaden-Gutachten nach Fremdverschulden Kostenfrei
Unfallschaden-Gutachten nach Selbstverschulden abhängig von Schadenhöhe
Schadengutachten nach Extremwetter oder Vandalismus abhängig von Schadenhöhe

Einsatzgebiet

Schadengutachten in Berlin, schnell vor Ort

Wir kennen die Stadt, die Straßen und die häufigsten Schadensorte.

Berliner Bezirke
Häufige Schadensorte
Berliner Allee / Weißensee
Frankfurter Allee
Kurfürstendamm
Karl-Marx-Straße
Potsdamer Platz
Hermannplatz
Häufig betroffene Ortsteile
Berliner Umland & Speckgürtel
PotsdamFalkenseeBernauOranienburgKönigs WusterhausenTeltowKleinmachnowStahnsdorfHennigsdorfHohen NeuendorfSchönefeldWildauLudwigsfeldeWerder (Havel)StrausbergErknerFürstenwaldeNauenVeltenBlankenfelde-Mahlow

Auch im Berliner Umland sind wir für Sie da – Termin in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden.

Egal wo Ihr Auto jetzt steht – wir kommen zu Ihnen.

WhatsApp 01579 2523955

Ihre Rechte als Geschädigter

Nach einem Schaden geht es um Ihr Recht, nicht um das der Versicherung.

Viele Geschädigte wissen nicht, dass sie ein Recht auf einen eigenen, unabhängigen Gutachter haben und nicht den Gutachter, den die gegnerische Versicherung schickt, akzeptieren müssen.

Warum ein unabhängiger Gutachter?

Unabhängig & auf Ihrer Seite
Der Gutachter arbeitet in Ihrem Interesse – nicht im Interesse der gegnerischen Versicherung.
Volle Schadenhöhe wird erfasst
Es erfolgt keine systematische Kürzung von Reparaturkosten – sondern eine saubere, realistische Einschätzung.
Maximale Auszahlung sichern
Alle Ansprüche und Wertminderungen werden berücksichtigt. Hier kann es bis zu 20 % mehr Geld geben.
Unabhängig prüfen lassen

Brauchen Sie rechtliche Unterstützung?
Wir vermitteln Ihnen einen Anwalt

Aus der Praxis

Echte Schadenfälle, von uns bewertet

Jeder Schaden ist anders. Wir dokumentieren präzise, was am Fahrzeug wirklich passiert ist, und was die Reparatur tatsächlich kostet.

Audi A4 Parkschaden
Parkschaden
Audi
A4
2.608 €
Reparaturkosten lt. Gutachten
Mercedes-Benz GLA Frontschaden links
Frontschaden links
Mercedes-Benz
GLA
6.748 €
Reparaturkosten lt. Gutachten
VW Golf VI Seitenschaden
Seitenschaden
VW
Golf VI
5.108 €
Reparaturkosten lt. Gutachten
Škoda Karoq Parkschaden
Parkschaden
Škoda
Karoq
3.672 €
Reparaturkosten lt. Gutachten
Tesla Model X Totalschaden
Totalschaden
Tesla
Model X
39.950 €
Wiederbeschaffungswert lt. Gutachten

Ihr Recht als Geschädigter

Ihr Gutachter vs. Versicherungsgutachter

Als Geschädigter haben Sie das gesetzliche Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen – auf Kosten des Unfallverursachers.

Gutachter Seyer
Versicherungs­gutachter
Unabhängig von Versicherungen
Sichert Ihre vollen Ansprüche
Wertminderung berücksichtigt
Nutzungsausfall berechnet
Kosten trägt der Unfallverursacher
Handelt in Ihrem Interesse

Kundenmeinungen

Was unsere Kunden sagen

Nach dem Unfall wusste ich gar nicht, was ich tun soll. Herr Seyer hat alles übernommen – das Gutachten war in 24 Stunden fertig und die Versicherung hat den vollen Betrag ohne Abzüge gezahlt.

MK
Michael K.
Berlin-Mitte · BMW 5er

Sehr professionell und schnell. Die Versicherung des Unfallverursachers wollte zunächst kürzen – dank des unabhängigen Gutachtens habe ich am Ende 2.800 € mehr bekommen als angeboten.

SB
Sandra B.
Berlin-Charlottenburg · VW Golf

Absolut empfehlenswert. Kam direkt zu mir, hat alles dokumentiert und sogar den Anwalt empfohlen. Kostet mich nichts – dafür lief alles komplikationslos durch.

TR
Thomas R.
Potsdam · Mercedes C-Klasse

Binnen 20 Minuten war Herr Seyer vor Ort. Er hat nicht nur den Schaden aufgenommen, sondern mich auch über meine Rechte informiert. Die Abwicklung lief danach reibungslos.

AK
Anna K.
Berlin-Friedrichshain · Audi A3

Ich hatte Totalschaden und wusste nicht, was mir zusteht. Dank des Gutachtens von Herrn Seyer habe ich den vollen Wiederbeschaffungswert erhalten – ohne Diskussion mit der Versicherung.

JP
Jonas P.
Berlin-Neukölln · Toyota Corolla

Sehr kompetent und menschlich. Herr Seyer hat sich Zeit genommen, alles zu erklären. Das Gutachten war wasserdicht – die Versicherung hat keine Einwände gehabt.

LM
Laura M.
Potsdam · Opel Astra
4,9 / 5 · Basierend auf unseren Google-Bewertungen

Sie brauchen einen Schadengutachter?

Wir sind sofort für Sie da – kostenlos, unabhängig und direkt vor Ort.

Ihre Fragen – unsere Antworten

Häufige Fragen

  • Vorgespräch
    Welche Art Schadengutachten benötigen Sie? Wofür genau brauchen Sie meine Expertise?
  • Untersuchung Ihres Autos
    Ich untersuche Ihr Fahrzeug mithilfe moderner Technik auf vorhandene Schäden, mögliche Schadensquellen oder unbekannte Vorschäden.
  • Berechnung der Reparaturkosten
    und anderer finanzieller Ansprüche, die Sie geltend machen könnten (zum Beispiel Wertminderung oder Nutzungsersatz).
  • Dokumentation der Ergebnisse
    in einem ausführlichen, schriftlichen Kfz-Schadengutachten, wenn nötig inklusive Schaden-Dokumentation mit Fotos.
  • Persönliche Begleitung
    Auf Wunsch Empfehlungen für den weiteren Schadenabwicklungs-Prozess und Unterstützung bei den nächsten Schritten.
Ein Schadengutachten ist ein spezielles Kfz-Gutachten zur Beweissicherung. Im Rahmen eines solchen Gutachtens dokumentiert und kalkuliert ein Kfz-Gutachter Schäden an ihrem Fahrzeug und stellt Reparaturkosten und andere aufgrund des Schadens entstandene Ansprüche wie etwa eine mögliche Wertminderung fest.
Das kommt ganz auf den Blechschaden an – und auf die Umstände: Sind Sie bei einem Unfall Geschädigte oder Geschädigter, haben Sie das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen, sobald die Schadenhöhe über die Bagatellschaden-Grenze hinausgeht. Die liegt bei 750 Euro. Da die Höhe des Schadens auf den ersten Blick nur schwer erkennbar ist, ist nach einem Unfall ein unverbindliches Beratungsgespräch mit einem unabhängigen Gutachter immer sinnvoll. Kontaktieren Sie mich auch in diesem Fall gerne – ich bin für Sie nach einem Autoschaden persönlich erreichbar.
Nein. Als Geschädigter haben Sie das gesetzliche Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten. Sie haben als Geschädigter keinen einzigen Euro selbst zu tragen.

Sollte im Rahmen der Schadensregulierung oder einer rechtlichen Prüfung wider Erwarten eine Mithaftung oder Teilschuld festgestellt werden, kann ein anteiliger Eigenkostenbeitrag für das Gutachten anfallen. Die Höhe ist abhängig von den Gutachterkosten und der Höhe der Teilschuld. Wir klären Sie darüber bei der Begutachtung transparent auf.

Bei ungeklärter Schuldfrage sollte diese erst geklärt werden, bevor Sie einen Gutachter beauftragen. Denn wird im Zuge der Regulierung, durch Versicherungen oder im gerichtlichen Verfahren eine Haftungsquote festgestellt, können Gutachterkosten nur anteilig erstattet werden.

Wie hoch diese sind, richtet sich nach dem Grad der (Teil-)Schuld.

Bei einer Teilschuld lohnt es sich trotzdem, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, da die gegnerische Versicherung versucht den tatsächlichen Schaden tiefer anzusetzen. Der investierte Eigenanteil rechnet sich in den meisten Fällen.

Wir beraten Sie dazu in jedem Fall transparent bei der Begutachtung.

In der Regel innerhalb weniger Stunden. Wir sind 24/7 erreichbar und kommen meist noch am selben Tag zu Ihnen.
Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Fahrzeugbesichtigung, auch digital per E-Mail. Bei komplexeren Schäden kann es etwas länger dauern. Darüber informieren wir Sie beim Termin.
Die Besichtigung kann bei Ihnen zu Hause, im Büro oder an einem anderen geeigneten Ort stattfinden, je nachdem, wo das beschädigte KFZ sicher steht und für uns zugänglich ist.
Nein. Egal ob fahrbereit oder nicht, wir kommen in jedem Fall zu Ihnen – z.B. nach Hause, ins Büro oder in die Werkstatt.
Nach Vorlage des Gutachtens bei der Versicherung dauert die Regulierung in der Regel 2–4 Wochen. Dies hängt von der jeweiligen Versicherung und der Komplexität des Falls ab. Wir unterstützen Sie gerne bei der Kommunikation mit der Versicherung und vermitteln Ihnen auf Wunsch auch einen Anwalt, der Ihre Ansprüche bei der Versicherung durchsetzt.

In einfachen Fällen ist ein Anwalt nicht zwingend erforderlich. In der Praxis kürzen Versicherungen aber häufig – und das aus gutem Grund für sie:

  • Wertminderung wird häufig nicht oder zu niedrig angesetzt
  • Nutzungsausfall wird abgelehnt oder auf ein Minimum reduziert
  • Gutachterkosten werden anteilig bestritten
  • Die festgestellte Schadensumme weicht vom Versicherungsgutachten ab – das ist normal, aber ohne Anwalt oft schwer durchzusetzen

Wer bei einem unverschuldeten Unfall gleich einen Verkehrsrechtsanwalt dazunimmt, ist auf der sicheren Seite – dessen Kosten trägt ebenfalls die gegnerische Versicherung. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen direkt einen spezialisierten Anwalt.

Es ist sinnvoll, einen Schadengutachter zu beauftragen, sobald die Schadenhöhe über die Bagatellschaden-Grenze (750€) hinausgeht. Da die Höhe des Schadens auf den ersten Blick kaum erkennbar ist und auch nicht sichtbare Schäden entstanden sein können, ist ein unverbindliches Beratungsgespräch immer sinnvoll. Kontaktieren Sie mich gerne direkt.
In der Regel dauert die Erstellung des Gutachtens nach der Begutachtung nicht länger als 24 Stunden. Wenn der Restwert des Fahrzeugs berechnet werden soll, kann es etwas länger dauern.

Im Rahmen eines Kostenvoranschlags werden lediglich die Reparaturkosten geschätzt. Ein unabhängiger Sachverständiger liefert ein detaillierteres Gutachten, aus dem Wertminderungen, geklärte Sachverhalte und gesicherte Beweislage hervorgehen.

Mit einem objektiven Kfz-Gutachter stellen Sie sicher, dass Ihr vollständiger Schadenersatzanspruch – über die Reparaturkosten hinaus – festgestellt wird. Weiterer Vorteil: Das Gutachten eines Sachverständigen ist prozesstauglich.

Kostenloser Service · Vermittlung Partnerkanzlei

Sie benötigen einen Verkehrsrechtsanwalt?

Der Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung konsequent durchsetzt? Wir vermitteln Ihnen gerne einen Kontakt zu einer unserer Partner-Kanzleien. Schnell & unkompliziert.

Über mich

André Seyer – Ihr unabhängiger KFZ-Sachverständiger in Berlin

In Zusammenarbeit mit dem ADAC arbeite ich seit über 15 Jahren in der Schadensregulierung und helfe meinen Kunden bei der Abwicklung von Versicherungsfällen.

Mit meiner Erfahrung in der Automobil- und Freizeitbranche verfüge ich über ein tiefes Verständnis für Fahrzeuge – egal ob Motorrad, Sportwagen oder PKW.

Mein Ziel ist es, Ihnen eine umfassende und verlässliche Einschätzung zu bieten, die Ihnen dabei hilft, die richtigen Entscheidungen im Umgang mit Ihrem Fahrzeug zu treffen.

André Seyer – KFZ-Sachverständiger Berlin

Meine Zertifizierungen

TÜV Rheinland zertifiziert
TÜV Rheinland
zertifiziert
VKS Mitglied
Mitglied im
VKS e.V.
Caravaning Gutachter Fachverband
Caravaning Gutachter
Fachverband · ADAC

Warum ein unabhängiger Gutachter?

Die gegnerische Versicherung schickt Ihren eigenen Gutachter – der arbeitet für die Versicherung, nicht für Sie. Wir setzen Ihre vollen Ansprüche durch.

Telefon
01579 2523955
E-Mail
andre@gutachter-seyer.de
Einsatzgebiet
Berlin & Brandenburg
Erreichbarkeit Service-Center
24/7 erreichbar – auch am Wochenende
Terminvergabe
Mo–So 07–23 Uhr
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