Ein Kfz-Gutachten ist nach einem Unfall oft unerlässlich, um die Höhe des Schadens präzise zu ermitteln, die Schadensregulierung mit der Versicherung zu ermöglichen und um festzustellen, ob eine Reparatur des Fahrzeuges überhaupt noch möglich oder wirtschaftlich ist. Doch wann genau benötigen Sie einen Gutachter und wer trägt die Kosten? Diese Fragen stellen sich viele Autofahrer nach einem Unfallschaden oder bei einem Teilkaskofall.
Ob es sich um einen unverschuldeten Unfall handelt, Sie selbst einen Schaden verursacht haben oder nur kleinere Schäden vorliegen – die Entscheidung, ob und wann ein Gutachten notwendig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: zum einen von der Schadenshöhe (Bagatellschadenhöhe 750€) oder von der Schadenart (bspw. Totalschaden). In diesem Artikel erfahren Sie, wer einen Gutachter beauftragen kann und wer wann für welche Kosten aufkommt.
Wann ein Kfz-Gutachter benötigt wird
Ein Kfz-Gutachter wird vor allem dann benötigt, wenn ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist und die gegnerische Versicherung für die Regulierung verantwortlich ist. In solchen Fällen dient das Unfallgutachten als Grundlage, um die Schadenshöhe präzise zu beziffern und Ihre Ansprüche abzusichern. Absolut unverzichtbar ist die Einschaltung eines Gutachters bei einem Totalschaden. Nur so lassen sich der korrekte Restwert und der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs feststellen, die für die Schadensregulierung entscheidend sind.
Auch bei selbst verursachten Schäden verlangt die eigene Versicherung oft ein Sachverständigengutachten, zumindest im Vollkaskofall. Im Teilkaskofall versucht die Versicherung oft, ohne Gutachter zu regulieren oder ihr Weisungsrecht auszuüben und einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Der Gutachter stellt dann sicher, dass die Kosten für notwendige Reparaturen realistisch eingeschätzt und keine wesentlichen Details übersehen werden. In der Praxis sieht das jedoch oft anders aus, weshalb hier das Sachverständigenverfahren eine Möglichkeit zur Einigung darstellt.
Besondere Vorsicht ist zudem bei Bagatellschäden geboten. Liegt der Schaden unter 750 Euro – eine Summe, die für Laien nur schwer einzuschätzen ist – reicht meist ein Kostenvoranschlag aus. Aber nur dann, wenn es sich nicht um einen Totalschaden handelt. Dennoch kann sich ein Gutachten auch hier als sinnvoll erweisen, um Streitigkeiten oder Unklarheiten zu vermeiden, insbesondere wenn die genaue Schadenhöhe unklar ist. Da auch bei Bagatellschäden eine Wertminderung entstehen kann, ist es immer eine gute Idee, einen unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen.
Wer einen Kfz-Gutachter bestellen kann
Grundsätzlich kann jede Partei, die von einem Schadensfall betroffen ist, einen Kfz-Gutachter beauftragen. Dies gilt sowohl für den Geschädigten als auch für den Unfallverursacher, wenn er vollkaskoversichert ist. Zu den häufigsten Auftraggebern zählen:
- Die gegnerische Versicherung: Darf eigentlich nie passieren, passiert aber leider oft.
- Die eigene Versicherung: Bestellt meist im Kaskofall einen Gutachter.
- Privatpersonen: Machen Gebrauch von ihrem Recht auf freie Gutachterwahl.
- Gerichte: Nur in Streitfällen, um unklare Sachverhalte zu klären.
Die Entscheidung, wer den Gutachter bestellt, hängt maßgeblich vom jeweiligen Fall ab. Im Haftpflichtfall sollten Sie jedoch immer einen eigenen Gutachter beauftragen. Im Kaskofall können Sie als der Geschädigte hingegen keinen unabhängigen Gutachter beauftragen, weil das Weisungsrecht bei Ihrem Versicherer liegt.