Nach einem Unfall läuft die Reparatur durch. Das Auto sieht wieder aus wie neu. Trotzdem ist es weniger wert als vorher. Dieser bleibende Wertverlust heißt merkantile Wertminderung. Die Gegnerversicherung muss ihn ersetzen. Viele Geschädigte wissen davon nichts und verschenken damit bares Geld.
Was ist die merkantile Wertminderung?
Die merkantile Wertminderung ist der Wertverlust, der nach einer vollständigen und fachgerechten Reparatur bleibt, weil das Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt als Unfallwagen gilt und deshalb einen geringeren Verkaufspreis erzielt als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug.
Das Entscheidende: Es spielt keine Rolle, ob Sie das Fahrzeug jemals verkaufen. Die Wertdifferenz ist unabhängig davon zu ersetzen, ob der Geschädigte das Fahrzeug nach der Reparatur verkauft oder behält.
Abgrenzung zur technischen Wertminderung
Die technische Wertminderung entsteht, wenn nach der Reparatur noch Mängel verbleiben, die Betriebssicherheit oder Lebensdauer beeinträchtigen. Die merkantile Wertminderung setzt dagegen eine vollständige, ordnungsgemäße Reparatur voraus. Der Schaden liegt allein im Makel „Unfallfahrzeug".
Wann haben Sie Anspruch?
Grundsätzlich bei jedem nicht unerheblichen Schaden an einem jüngeren Fahrzeug mit überschaubarer Laufleistung. Als Faustregeln aus der Rechtsprechung:
| Kriterium | Wertminderung möglich? |
|---|---|
| Fahrzeugalter unter 5–6 Jahre | Ja |
| Laufleistung unter 100.000 km | Ja |
| Strukturschaden, Rahmenschaden | Ja, oft erheblich |
| Reiner Lackschaden, Bagatelle | Nein |
| Totalschaden | Entfällt (Wiederbeschaffungswert-Basis gilt) |
| Elektrofahrzeug | Ja, ca. 50% höher als bei Verbrenner (LG Nürnberg-Fürth, 2024) |
| Leasingfahrzeug | Anspruch steht dem Leasinggeber zu |
| Luxusfahrzeug | Ja, besonders hohe Abneigung potenzieller Käufer gegen Unfallfahrzeuge |