Viele Werkstätten stehen bei fast jeder Unfallschadenabrechnung vor dem gleichen Problem: Die Reparatur ist abgeschlossen, die Rechnung gestellt – doch die Kfz-Versicherung kürzt plötzlich die Rechnung und verweigert den vollständigen Betrag.
Nun stehen Sie vor einer schwierigen Entscheidung: Entweder fordern Sie die Differenz beim Kunden ein und belasten damit die Kundenbeziehung oder Sie bleiben selbst auf den Kosten sitzen. Die wenigsten Werkstätten wissen jedoch, dass Sie Rechnungskürzungen widersprechen können.
In diesem Artikel erfahren Sie daher, welche Rechte Sie als Werkstatt-Inhaber haben, ob eine Rechnungskürzung erlaubt ist und wie Ihnen ein erfahrener Kfz-Gutachter bei diesem Thema helfen kann.
Was ist eine Rechnungskürzung?
Bei einer Rechnungskürzung verweigert die Kfz-Versicherung die vollständige Zahlung einer Reparaturrechnung und reduziert oder streicht bestimmte Kostenpunkte ersatzlos. Das betrifft Werkstätten, die nach einem Unfall eine fachgerechte Instandsetzung durchgeführt haben und ihre Kosten von der Versicherung erstattet bekommen sollen.
Für viele Werkstätten sind diese Kürzungen nicht nur ärgerlich, sondern führen zu finanziellen Einbußen, da sie entweder den gekürzten Betrag selbst tragen oder die Differenz beim Kunden einfordern müssen – mit dem Risiko, dass dieser dann zur Konkurrenz wechselt. Während Rechnungskürzungen durch Kfz-Versicherungen in Einzelfällen gerechtfertigt sein können, nutzen viele Versicherer dieses Mittel inzwischen systematisch, um ihre Kosten in der Schadensregulierung zu senken.
Hilfe bei Rechnungskürzung erhaltenGründe für eine Rechnungskürzung
Kfz-Versicherungen kürzen Reparaturrechnungen bei Haftpflicht- und Kaskoschäden aus verschiedenen, teils sehr kreativen Gründen. Häufig berufen sich die Versicherer auf angeblich überhöhte Stundensätze der Werkstätten (vor allem bei der fiktiven Abrechnung) oder behaupten, bestimmte Arbeiten (wie z. B. eine Lackierung) und Reparaturmaßnahmen seien nicht notwendig gewesen. Auch Material- und Ersatzteilkosten stehen oft im Fokus einer Rechnungskürzung.
Ein weiterer häufiger Streitpunkt sind Verbringungskosten, also die Kosten für den Transport des Fahrzeugs zwischen Werkstatt und Lackiererei. Viele Versicherungen lehnen die Erstattung dieser Posten ab, obwohl sie für eine fachgerechte Reparatur notwendig sind. Zudem verweisen sie auf eigene Partnerbetriebe, die zu angeblich besseren Konditionen arbeiten, sprich zu niedrigeren Kosten, die der Versicherung genehm sind.
Manchmal bringen Kfz-Versicherer auch Regressforderungen ins Spiel und versuchen über diesen Weg, ihre Kosten zu reduzieren. In diesem Fall behaupten sie einfach, dass die Werkstatt gewisse Arbeiten gar nicht ausgeführt hat, obwohl sie abgerechnet wurden.
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