Nach einem Unfall ist Ihr Fahrzeug beschädigt und hat vielleicht sogar einen Totalschaden erlitten. Viele stehen dann vor der schwierigen Frage: reparieren, verkaufen oder verschrotten? Doch ab wann ist ein Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden, was bekommen Sie von der Versicherung, und welche Möglichkeiten haben Sie? Ich helfe Ihnen, den Überblick zu behalten.
Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Man spricht grundsätzlich von einem Totalschaden, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist oder die Kosten für eine Reparatur deutlich über dem Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeuges liegen. Bei Letzterem ist somit primär der wirtschaftliche Aspekt entscheidend: Selbst, wenn eine Reparatur technisch möglich ist, kann sie aus finanzieller Sicht unvernünftig sein.
Man unterscheidet in der Regel zwei Arten von Totalschäden:
- Technischer Totalschaden: Das Fahrzeug ist nicht mehr zu reparieren, zum Beispiel bei einem verzogenen Karosserierahmen nach einem schweren Unfall.
- Wirtschaftlicher Totalschaden: Das Fahrzeug kann theoretisch noch repariert werden, allerdings ist eine Instandsetzung aufgrund der hohen Reparaturkosten unwirtschaftlich.
Ob ein Totalschaden vorliegt, kann ausschließlich ein sachverständiger Gutachter entscheiden. Dieser bewertet in seinem Unfallgutachten den Zustand des Fahrzeugs, schätzt die Reparaturkosten und legt den Wiederbeschaffungswert fest.