Ein Unfall und die anschließende Kommunikation mit der Versicherung können schon stressig genug sein. Doch was, wenn der Gutachter der Versicherung den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug bewertet und Sie an der Korrektheit des Gutachtens zweifeln? Möglicherweise wurden nicht alle Schäden erfasst, der Wiederbeschaffungswert zu niedrig angesetzt oder Sonderausstattungen schlicht ignoriert, wodurch das Gutachten offensichtlich nicht zur Durchsetzung der tatsächlichen Schadensersatzansprüche dienen soll.
In solchen Fällen lohnt es sich, das Gutachten überprüfen zu lassen. Schließlich kann ein ungenaues oder gar fehlerhaftes Gutachten erhebliche finanzielle Nachteile für Sie haben. Ein unabhängiger Gutachter kann Ihnen Klarheit verschaffen und sicherstellen, dass Sie nicht auf Schadensersatzansprüche verzichten müssen, die eigentlich von der Versicherung reguliert werden müssten.
Ein Kfz-Gutachten dokumentiert die Schäden an einem Fahrzeug und hält sowohl dessen Zustand als auch Wert detailliert fest. Es wird in der Regel von einem Sachverständigen erstellt und dient als Grundlage für die Schadensregulierung durch die Versicherung.
Im Gutachten finden sich zum Beispiel:
Dieses Dokument ist entscheidend, um den Umfang Ihrer Ansprüche zu bestimmen. Eine fehlerhafte oder unvollständige Bewertung oder Reparaturkostenkalkulation kann jedoch dazu führen, dass Ihnen nicht die finanzielle Entschädigung zukommt, die Ihnen eigentlich zusteht.
Ein Kfz-Gutachter ist ein Sachverständiger, der den Zustand eines Fahrzeugs objektiv bewertet. Seine Hauptaufgaben umfassen:
Ein entscheidender Punkt, den viele übersehen, ist, dass ein von der Versicherung gestellter Sachverständiger selten neutral agieren kann, da die Versicherung sein Auftraggeber ist. Solch ein Gutachter, bspw. ein von der Allianz beauftragter Gutachter, arbeitet zwar professionell, häufig jedoch zum Vorteil der Versicherung, sodass diese dadurch Kosten einsparen kann.
Dies führt in vielen Fällen dazu, dass das Unfallgutachten am Ende nicht die tatsächlichen Schadensersatzansprüche abbildet. Um sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben, ist es ratsam, einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Dieser arbeitet neutral und bewertet den Schaden auf Basis objektiver Fakten.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass das Kfz-Gutachten nicht korrekt ist, sollten Sie schnell handeln und eine Überprüfung in die Wege leiten. Zweifel an einem Schadengutachten entstehen häufig, wenn entweder die Schadenkalkulation zu niedrig erscheint, oder der Wiederbeschaffungswert nicht nachvollziehbar bzw. zu niedrig ist. Auch eine unvollständige Schadensaufnahme ist ein häufiger Grund, wenn beispielsweise bestimmte Schäden oder Details übersehen wurden.
Darüber hinaus kann es vorkommen, dass Sonderausstattungen und technische Modifikationen oder Tuning nicht berücksichtigt werden, was den realistischen Wert Ihres Fahrzeugs erheblich beeinflusst. Ein weiterer häufiger Kritikpunkt ist eine fehlerhafte Ermittlung der Wertminderung. Wenn die tatsächliche Wertminderung nicht angemessen ermittelt wird, kann dies beim späteren Verkauf des Fahrzeugs Ihre Entschädigung deutlich schmälern.
In solchen Fällen sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie benötigen, um sich anstelle Ihres beschädigten Fahrzeuges ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen. Hierbei können natürlich regionale Unterschiede oder verschiedene Ausstattungen eine Rolle beim Verkaufspreis spielen. Insbesondere verbaute Sonderausstattungen können die Berechnung des Wiederbeschaffungswertes komplexer werden lassen.
Sind Sie bei einem Haftpflichtfall mit der Bewertung des Wiederbeschaffungswertes durch die gegnerische Versicherung nicht einverstanden, sollten Sie sich eine zweite Meinung einholen und einen unabhängigen Gutachter beauftragen, um den Wert realistisch zu ermitteln. Wenn Ihre eigene bei einem Kaskofall den Wiederbeschaffungswert zu niedrig ansetzt, sollten Sie hingegen auf das Sachverständigenverfahren zurückgreifen.
Bei Fahrzeugen wie Oldtimern, individuell getunten Fahrzeugen, solchen mit seltenen Sonderausstattungen oder Sondermodellen ist eine präzise und fachgerechte Bewertung unerlässlich. Diese speziellen Fahrzeuge besitzen oft nicht nur einen hohen emotionalen Wert, sondern auch einen deutlich gesteigerten finanziellen Wert, der sich aus ihrer Einzigartigkeit ergibt.
Die Herausforderung bei der Bewertung solcher Fahrzeuge liegt vor allem in den besonderen Anforderungen: Ersatzteile sind häufig teurer und schwerer verfügbar, was die Reparaturkosten deutlich in die Höhe treiben kann. Individuelle Modifikationen, wie Tuning oder nachgerüstete Sonderausstattungen, steigern zudem den Marktwert erheblich, was in einem entsprechenden Gutachten, z. B. einem Oldtimergutachten, entsprechend berücksichtigt werden muss.
Eine fehlerhafte oder unvollständige Bewertung führt jedoch häufig zu unzureichenden Entschädigungen, die den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs nicht widerspiegeln. Daher ist es besonders bei speziellen Fahrzeugen wichtig, ein unabhängiges Gutachten einzuholen, das alle relevanten Faktoren fachmännisch berücksichtigt und eine realistische Schadensbewertung oder Wertermittlung sicherstellt.
Prinzipiell können Sie ein Gutachten anfechten, wenn sie handwerkliche Mängel aufweisen, fehlerhaft sind oder Falschangaben enthalten. Je nach Situation gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen.
Bei einer Regulierung durch die gegnerische Versicherung sollten Sie immer einen eigenen Gutachter hinzuziehen, der ein unabhängiges Gutachten in Ihrem Sinne erstellt. Müssen Sie eigentlich den Gutachter der Versicherung akzeptieren? Die Antwort ist ganz klar „nein“. Am besten lehnen Sie schon am Telefon eine Besichtigung ab. Dann müssen Sie sich auch nicht gegen ein fehlerhaftes Gutachten wehren.
Wird der Schaden durch Ihre eigene Versicherung reguliert, hat diese das Weisungsrecht und beauftragt in der Regel ihre eigenen Gutachter. Wenn Sie jedoch Zweifel am erstellten Gutachten haben, können Sie ein eigenes Gutachten einholen. Beachten Sie jedoch, dass die Versicherung nicht an dieses Gutachten gebunden ist und Ihnen Kosten entstehen. In diesem Fall hilft nur das Sachverständigenverfahren (SVV).
In beiden Fällen sollten Sie der Versicherung in einem formlosen Schreiben Ihre Zweifel an dem erstellten Gutachten mitteilen und eine Nachbesserung fordern. Geht die Versicherung nicht darauf ein oder führt das SVV nicht zum gewünschten Ergebnis, können Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen und Ihre Ansprüche auf dem Klageweg versuchen durchzusetzen.
Eine Gutachtenüberprüfung ist immer sinnvoll, da die wenigsten Menschen wissen, welche Zahlen und Beträge realistisch sind und ob alles korrekt bewertet wurde. Das gilt z. B. bei:
Eine gründliche Überprüfung eines Sachverständigengutachtens erfolgt in mehreren Schritten, die Ihnen helfen, mögliche Fehler aufzudecken und eine fundierte Basis für Ihre Ansprüche zu schaffen.
Sind Sie unzufrieden mit dem Gutachten Ihrer oder der gegnerischen Versicherung, sollten Sie direkt handeln. Eine fehlerhafte Bewertung oder Kalkulation kann Ihre Ansprüche nämlich erheblich schmälern. Ein unabhängiges Gutachten oder Sachverständigenverfahren schafft hier Klarheit und sorgt dafür, dass Sie eine faire Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.
Wenn Sie Zweifel an der Korrektheit Ihres Kfz-Gutachtens haben, stehe ich Ihnen als Sachverständiger jederzeit zur Seite. Ich stelle sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und Sie nicht auf Schadenersatzansprüche verzichten müssen.
Ich unterstütze Sie als Gutachter im Raum Berlin oder in Brandenburg gerne dabei, die richtige Entscheidung zu treffen und Ihre Ansprüche durchzusetzen. Kontaktieren Sie mich noch heute – gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihre Situation.