Ein Autounfall ist in vielen Fällen nicht nur emotional belastend, sondern bringt auch eine Vielzahl an organisatorischen Herausforderungen mit sich. Besonders die Kfz-Gutachten im Rahmen der Schadensregulierung durch die Versicherung sorgen häufig für Diskussionen, da sie nicht immer dem entsprechen, was sich Geschädigte und Versicherungsnehmer vorgestellt haben.
Doch was können Sie tun, wenn der Gutachter der Versicherung das Kfz-Gutachten zu niedrig angesetzt hat oder es gar fehlerhaft ist? Viele Betroffene wissen nicht, dass sie im Kaskofall das Gutachten anfechten können und welche Möglichkeiten sie bei der Schadensregulierung überhaupt haben.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Voraussetzungen für ein Sachverständigenverfahren erfüllt sein müssen, wie Sie dabei vorgehen und was Sie tun können, wenn die gegnerische Versicherung Zweifel an Ihrem Unfallgutachten anmeldet.
Ein Sachverständigen-Gutachten ist grundsätzlich anfechtbar, vor allem dann, wenn nachweisbare Fehler oder Ungenauigkeiten vorliegen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Schadenshöhe unvollständig berechnet wurde, wichtige Positionen wie der Nutzungsausfall unterschlagen wurden oder das Gutachten auf falschen Fahrzeugdaten basiert. Auch mutwillige Falschangaben, die den Unfallschaden zugunsten der Versicherung kleinrechnen, sind ein häufiger Grund für die Anfechtung.
Da ein Gutachten an vielen Stellen fehlerhaft sein kann, sollten Sie es grundsätzlich von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen. Dieser wird nicht von einer Versicherung beauftragt und hat daher kein Interesse daran, die Schadenssumme so niedrig wie möglich zu halten. Dieses unabhängige Gutachten dient dazu, die Unstimmigkeiten bzw. Fehler im ursprünglichen Gutachten herauszuarbeiten, zu verbessern und eine realistische Schadensbewertung vorzulegen.
Es gibt keine gesetzlichen Fristen, bis wann ein Kfz-Gutachten angefochten werden kann. Dennoch ist es wichtig, zeitnah zu handeln, um Ihre Ansprüche nicht zu gefährden. In der Praxis gilt: Je früher, desto besser. Ideal ist es, innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Gutachtens Einspruch einzulegen. Ein formloses Schreiben an die Versicherung genügt in der Regel, um die Anfechtung zu erklären. Darin sollten Sie das Schadengutachten, mit dem Sie nicht zufrieden sind, bemängeln und eine Nachbesserung fordern. Auf die einzelnen Fehler sollten Sie nicht eingehen. Gemäß der gesetzlichen Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche können bis zu drei Jahre nach dem Jahr, in dem der Schaden entstanden ist, rückwirkende Ansprüche eingefordert werden.
Die Vorgehensweise und Ihre Möglichkeiten, ein Sachverständigengutachten anfechten zu können, hängen davon ab, ob Sie bei einem Unfall der Unfallgeschädigte sind oder selbst den Unfall verursacht haben. Schließlich sind je nach Sachverhalt die Versicherung des Unfallgegners oder Ihre eigene Versicherung für die Regulierung des Schadens zuständig.
Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, wird die gegnerische Versicherung versuchen, ihre eigenen Gutachter mit der Erstellung eines Gutachtens zu betreuen. Häufig versuchen diese dann, die Schadenssumme möglichst gering zu halten, um Kosten zu sparen. Wenn Sie anschließend den Verdacht haben, dass das Gutachten unvollständig oder fehlerhaft ist, ist es jedoch in den allermeisten Fällen schon zu spät. Ist ein Gutachten einmal geschrieben, ist es sehr schwierig, dagegen vorzugehen. Es kann jedoch in Ausnahmefällen sein, dass man hier ein neues Gutachten durchsetzen kann.
Da es im Haftpflichtfall auch nichts bringt, die gegnerische Versicherung mit einem Schreiben dazu aufzufordern, Fehler in ihrem erstellten Gutachten zu korrigieren, sollten Sie immer ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen. Die Kosten dafür trägt in der Regel die gegnerische Versicherung. Vermeiden Sie es grundsätzlich, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren, und wählen Sie von Beginn an einen unabhängigen Sachverständigen. So umgehen Sie mögliche Interessenkonflikte und kommen gar nicht erst in die Lage, ein Kfz-Gutachten anfechten zu müssen.
Handelt es sich um einen selbstverschuldeten Unfall oder einen Schaden durch höhere Gewalt (z. B. Hagel oder Sturmschäden), liegt die Regulierung bei Ihrer eigenen Kaskoversicherung, die dann den Gutachter stellt. Auch hier wird oft versucht, die Auszahlungssumme möglichst gering zu halten. Wenn Sie die Vermutung haben, dass hierbei der Schaden nicht korrekt beziffert wurde, können Sie folgende Schritte unternehmen:
Damit das Anfechten eines Gutachtens Aussicht auf Erfolg hat, sollten Sie konkrete Gründe und Nachweise vorlegen können. Folgende Aspekte sprechen dafür, dass ein Gutachten fürs Auto fehlerhaft ist:
Die Frage, wie hoch die Kosten für einen Gutachter sind, hängt davon ab, ob Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind oder den Schaden selbst verursacht haben:
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls ist der Gutachter für Sie kostenlos, weil die Gegenseite den Gutachter bezahlen muss. Unterschrieben Sie eine Abtretungserklärung, rechnet der Gutachter direkt mit der gegnerischen Versicherung ab und Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.
Bei einem selbstverschuldeten Unfall ist der Gutachter, der von Ihrer eigenen Versicherung beauftragt wird, für Sie ebenfalls kostenlos. Möchten Sie jedoch einen unabhängigen Gutachter hinzuziehen, müssen Sie die Kosten selbst tragen, da Sie keine freie Gutachterwahl wie im Haftpflichtfall haben. Die Kosten bemessen sich in der Regel je nach Schadenshöhe und fachlicher Expertise des Gutachters (z. B. für ein Oldtimergutachten). Allerdings wird das geschriebene Gutachten bei der Schadensregulierung nicht berücksichtigt. Eine Rechtsschutzversicherung kann jedoch unter Umständen dabei helfen, die Kosten für einen eigenen Gutachter oder ein Gerichtsverfahren abzufedern.
Kommt es im Kasko-Fall zu einem Sachverständigenverfahren, benötigen Sie einen Gutachter, was zunächst Kosten für Sie verursacht. Sollten Sie im Verfahren jedoch Recht bekommen, muss die unterlegene Partei (also Ihre Versicherung) die Kosten für Ihren Gutachter tragen.
Auch Versicherungen haben das Recht, Gutachten anzufechten – insbesondere dann, wenn sie die Schadenssumme für überhöht halten. In solchen Fällen verlangen diese entweder eine Nachbesichtigung, wozu Sie nicht verpflichtet sind, oder verwerfen das Gutachten und führen keine Regulierung durch. Allerdings ist dieser Fall extrem unwahrscheinlich.
Problematisch wird es meist also nur dann, wenn die Kfz-Versicherung nach dem Gutachten nicht zahlt oder eigenmächtig die Schadenssumme kürzt. Letzteres kann je nach Abrechnungsart gerechtfertigt sein oder auch nicht. Wurden Kürzungen vorgenommen, können Sie bei rechtlichen Kürzungen einen Anwalt und bei technischen Kürzungen einen sachverständigen Gutachter hinzuziehen, die Ihnen mitteilen werden, ob die Kürzungen rechtens sind.
Ein fehlerhaftes Kfz-Gutachten kann zu erheblichen finanziellen Nachteilen für Sie führen. Deshalb sollten Sie es nicht einfach hinnehmen, wenn Fehler oder Unstimmigkeiten auftreten. Prüfen Sie das Gutachten sorgfältig, ziehen Sie einen unabhängigen Sachverständigen hinzu und setzen Sie sich für Ihre Rechte ein. Die Überprüfung und gegebenenfalls die Anfechtung eines Gutachtens kann sich durchaus lohnen, um eine faire Schadensregulierung sicherzustellen.
Haben Sie Fragen oder benötigen Unterstützung? Als Experte für Gutachten und Schadensregulierung stehe ich Ihnen als Gutachter in der Region Berlin und Brandenburg zur Seite – sei es für die Erstellung eines unabhängigen Gutachtens oder die Vertretung Ihrer Interessen im Sachverständigenverfahren. Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Ihre Ansprüche optimal durchzusetzen.