Ein unvorhergesehener Schaden am Fahrzeug kann nicht nur Ihren Alltag erheblich beeinträchtigen, sondern auch finanzielle Fragen aufwerfen. Was machen Sie, wenn Ihr Auto beispielsweise nach einem unverschuldeten Unfall oder wegen eines Werkstattaufenthalts nicht genutzt werden kann?
In solchen Fällen steht Ihnen oft eine Nutzungsausfallsentschädigung zu. Dieser finanzielle Ausgleich soll die Einschränkungen abfedern, die Ihnen durch den Verlust Ihrer Mobilität entstehen. Doch was ist ein Nutzungsausfall, wer hat Anspruch auf eine Entschädigung und wie können Sie diese berechnen?
In diesem Artikel bekommen Sie Antworten auf diese Fragen – von den Voraussetzungen bis hin zu nützlichen Tipps, wie Sie Ihre Rechte erfolgreich durchsetzen können.
"Sie sollten immer einen unabhängigen Gutachter beauftragen, um sicherzustellen, dass die gegnerische Versicherung nicht zu Ihren Lasten Kürzungen vornimmt"
Ein Nutzungsausfall entsteht, wenn Sie Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall oder Schaden nicht nutzen können, weil Sie es beispielsweise zur Reparatur in die Werkstatt bringen mussten. In diesem Fall können Sie einen Nutzungsausfall bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung beantragen und eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen.
Dieser Anspruch dient dazu, den entgangenen Nutzungsvorteil Ihres Wagens finanziell auszugleichen, wenn kein Ersatzfahrzeug bereitgestellt wird und Sie beispielsweise öffentliche Verkehrsmittel nutzen müssen, um für Beruf, Familie oder Freizeit mobil zu sein. Einen Nutzungsausfall können Sie auch dann geltend machen, wenn ihr Wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden ist und Sie sich ein Ersatzfahrzeug anschaffen müssen.
Als Anspruchsteller haben Sie nicht immer automatisch ein Anrecht auf eine Nutzungsausfallentschädigung für ihr Auto. Sie müssen einige Voraussetzungen beachten:
Freizeitfahrzeuge wie Quads oder Wohnmobile sind hingegen meist von einer Nutzungsausfallentschädigung ausgeschlossen, da im Alltag normalerweise auf diese Fahrzeuge verzichtet werden kann. Ein Anspruch besteht nur, wenn Sie beispielsweise kein Auto besitzen und alles mit dem Quad erledigen. Bei Wohnmobilen müssen Sie eine gebuchte Urlaubsreise nachweisen oder den Fakt, dass Sie dieses Fahrzeug tatsächlich im Alltag nutzen (bspw. ein ausgebauter Kastenwagen), um eine Nutzungsausfallentschädigung zu erhalten.
Auch wenn Sie einen Zweitwagen besitzen, enthalten Sie in der Regel keine Entschädigung. Es sei denn, Sie können dieses Fahrzeug nicht im gleichen Umfang wie Ihr Auto nutzen, weil der Partner damit zur Arbeit fährt oder es sich beispielsweise um einen Zweisitzer handelt, der für eine Familie nicht praktikabel ist.
Ein Ersatzwagen und die Nutzungsausfallentschädigung schließen sich in der Regel gegenseitig aus. Sie können also entweder Ihre Mobilität durch einen Leihwagen sicherstellen oder sich einen Geldbetrag als Ausfallentschädigung für Ihr Auto sichern. Sie können den Zeitraum jedoch aufteilen und für den einen Teil einen Mietwagen nutzen und für den anderen den Nutzungsausfall für Ihr Auto einfordern.
Doch wann sollten Sie auf einen Leihwagen zurückgreifen und wann besser die Nutzungsausfallentschädigung wählen?
Ein Leihwagen ist sinnvoll, wenn Sie während der Reparatur auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen sind, weil Sie zum Beispiel nicht mit dem ÖPNV zur Arbeit kommen.
Die Ausfallpauschale für Ihr Auto ist dann die bessere Wahl, wenn Sie sich den Mobilitätsverlust vergüten lassen wollen. Auch dann, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist und Sie keine zusätzlichen Kosten für den Leihwagen riskieren wollen, wenn sich am Ende herausstellen könnte, dass Sie doch eine Teilschuld haben. In diesem Fall bekämen Sie einfach weniger Geld, weil Ihnen die Nutzungsausfallentschädigung lediglich um Ihren Schuldanteil gekürzt wird.
Generell bekommen Sie eine Nutzungsausfallentschädigung für den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug in der Werkstatt ist und Sie es nicht nutzen können. Dieser beträgt in der Regel 10 bis 14 Tage ab dem Unfallzeitpunkt. Deshalb sollten das Unfallgutachten und die Reparatur so schnell wie möglich durchgeführt werden.
Dauert die Reparatur länger als veranschlagt, verlangt die Haftpflichtversicherung der Gegenseite meist einen Reparaturablaufplan von Ihrer Werkstatt. Lassen Sie keine Reparatur durchführen, bekommen Sie auch kein Geld, da eine fiktive Abrechnung nicht möglich ist.
Wenn Sie wissen wollen, mit wie viel Geld Sie bei einem Nutzungsausfall Ihres Pkws rechnen können, ist der erste Schritt ein Blick in die entsprechende Pkw-Nutzungsausfalltabelle. Grundlage für eine Nutzungsausfallentschädigung ist seit 1966 die sogenannte Schwacke-Liste, die laufend aktualisiert wird und inzwischen mehr als 35.000 Fahrzeugmodelle umfasst.
Sie besteht aus 11 unterschiedlichen Gruppen (A bis L), denen die einzelnen Fahrzeuge zugeordnet werden. Dies geschieht anhand gewisser Kriterien, wie Modell, Baujahr, Hubraum oder Fahrzeugausstattung. Jede dieser Gruppen hat eine eigene Entschädigungshöhe, wodurch Tagessätze zwischen 23 Euro (Gruppe A) und 175 Euro (Gruppe L) möglich sind.
Wer also einen Oberklassenwagen fährt, z. B. eine Mercedes S-Klasse, kann mit einer höheren Entschädigung für seinen Pkw rechnen, als jemand, der einen VW Polo fährt.
Sie müssen allerdings beachten, dass der Nutzungsausfall bei Autos, die älter als fünf Jahre sind, in der Regel um eine Gruppe herabgestuft wird. Bei Autos, die über 10 Jahre alt sind, sind es sogar zwei Stufen.
Tipp: In welche Gruppe Ihr Fahrzeug eingruppiert ist, erfahren Sie meist aus dem Sachverständiger-Gutachten.
Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung variiert von Fahrzeug zu Fahrzeug und hängt von mehreren Faktoren ab. Der entscheidende Punkt ist das Fahrzeug selbst, da der Nutzungsausfall auf Basis der oben genannten Nutzungsausfall-Tabelle berechnet wird.
Faktoren für die Berechnung:
Sie wurden kürzlich mit Ihrem Mercedes Benz A140 unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Der drei Jahre alte Wagen ist an der Hinterachse beschädigt und lässt sich nicht mehr verkehrssicher fahren. Er muss für 10 Tage in die Werkstatt.
Ihre Nutzungsausfallentschädigung für Ihren Pkw berechnen Sie nun wie folgt:
Wäre Ihr Fahrzeug hingegen nicht drei, sondern sieben Jahre alt, würde der Wagen nur noch in Gruppe B einkategorisiert. Das wäre dann ein Tagessatz von 29 Euro und ein Nutzungsausfall von 290 Euro.
Tipp: Online-Rechner können Ihnen ebenfalls dabei helfen, Ihre Nutzungsausfallentschädigung zu bestimmen. So können Sie die Nutzungsausfallberechnung online schnell und unkompliziert durchführen.
Um Ihren Anspruch auf eine Nutzungsausfallenschädigung für Ihr Auto erfolgreich geltend zu machen, sollten Sie folgende Schritte beachten:
Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein wichtiger Aspekt, um den kurzzeitigen Verlust Ihrer Mobilität finanziell auszugleichen. Ganz gleich, ob nach einem unverschuldeten Unfall oder während eines Werkstattaufenthalts nach einem Schaden – Sie haben das Recht auf eine faire Entschädigung.
Lassen Sie sich dabei von einem Sachverständigen helfen, um den Prozess reibungslos zu gestalten. Nutzen Sie meine Expertise als Kfz-Gutachter, um Ihren Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung für Ihr Auto erfolgreich durchzusetzen. Ich unterstütze Sie von Anfang an und stehe Ihnen im Raum Berlin und Brandenburg kompetent zur Seite!
Es handelt sich um einen finanziellen Ausgleich für den entgangenen Nutzungsvorteil eines Fahrzeugs, das aufgrund eines Verkehrsunfalles vorübergehend nicht nutzbar ist.
Die Höhe des Nutzungsausfalls richtet sich nach der Fahrzeugklasse und der Dauer des Ausfalls. Mithilfe einer Nutzungsausfall- Tabelle können Sie Ihren Anspruch ermitteln.
In der Regel wird eine Nutzungsausfallentschädigung für einen Zeitraum von 10 bis 14 Tagen nach dem Unfall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.
Ein Leihwagen steht Ihnen zu, wenn der Nutzungsausfall nicht durch eine finanzielle Entschädigung ausgeglichen wird und Mobilität zwingend erforderlich ist.