Kfz-Gutachten nach Autounfall: Wer welche Kosten übernimmt

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Ein Kfz-Gutachten ist nach einem Unfall oft unerlässlich, um die Höhe des Schadens präzise zu ermitteln, die Schadensregulierung mit der Versicherung zu ermöglichen und um festzustellen, ob eine Reparatur des Fahrzeuges überhaupt noch möglich oder wirtschaftlich ist. Doch wann genau benötigen Sie einen Gutachter und wer trägt die Kosten? Diese Fragen stellen sich viele Autofahrer nach einem Unfallschaden oder bei einem Teilkaskofall

Ob es sich um einen unverschuldeten Unfall handelt, Sie selbst einen Schaden verursacht haben oder nur kleinere Schäden vorliegen – die Entscheidung, ob und wann ein Gutachten notwendig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: zum einen von der Schadenshöhe (Bagatellschadenhöhe 705 €) oder von der Schadenart (bspw. Totalschaden). In diesem Artikel erfahren Sie, wer einen Gutachter beauftragen kann und wer wann für welche Kosten aufkommt.

Gutachten Zahlung

Wann ein Kfz-Gutachter benötigt wird

Ein Kfz-Gutachter wird vor allem dann benötigt, wenn ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist und die gegnerische Versicherung für die Regulierung verantwortlich ist. In solchen Fällen dient das Unfallgutachten als Grundlage, um die Schadenshöhe präzise zu beziffern und Ihre Ansprüche abzusichern. Absolut unverzichtbar ist die Einschaltung eines Gutachters bei einem Totalschaden. Nur so lassen sich der korrekte Restwert und der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs feststellen, die für die Schadensregulierung entscheidend sind.

Auch bei selbst verursachten Schäden verlangt die eigene Versicherung oft ein Sachverständigengutachten, zumindest im Vollkaskofall. Im Teilkaskofall versucht die Versicherung oft, ohne Gutachter zu regulieren oder ihr Weisungsrecht auszuüben und einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Der Gutachter stellt dann sicher, dass die Kosten für notwendige Reparaturen realistisch eingeschätzt und keine wesentlichen Details übersehen werden. In der Praxis sieht das jedoch oft anders aus, weshalb hier das Sachverständigenverfahren eine Möglichkeit zur Einigung darstellt.

Besondere Vorsicht ist zudem bei Bagatellschäden geboten. Liegt der Schaden unter 705 Euro – eine Summe, die für Laien nur schwer einzuschätzen ist – reicht meist ein Kostenvoranschlag aus. Aber nur dann, wenn es sich nicht um einen Totalschaden handelt. Dennoch kann sich ein Gutachten auch hier als sinnvoll erweisen, um Streitigkeiten oder Unklarheiten zu vermeiden, insbesondere wenn die genaue Schadenhöhe unklar ist. Da auch bei Bagatellschäden eine Wertminderung entstehen kann, ist es immer eine gute Idee, einen unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen!

Wer einen Kfz-Gutachter bestellen kann

Grundsätzlich kann jede Partei, die von einem Schadensfall betroffen ist, einen Kfz-Gutachter beauftragen. Dies gilt sowohl für den Geschädigten als auch für den Unfallverursacher, wenn er vollkaskoversichert ist. Zu den häufigsten Auftraggebern zählen daher:

  • Die gegnerische Versicherung: Darf eigentlich nie passieren, passiert aber leider oft
  • Die eigene Versicherung: Bestellt meist im Kaskofall einen Gutachter.
  • Privatpersonen: Machen Gebrauch von ihrem Recht auf freie Gutachterwahl.
  • Gerichte: Nur in Streitfällen, um unklare Sachverhalte zu klären.

Die Entscheidung, wer den Gutachter bestellt, hängt maßgeblich vom jeweiligen Fall ab. Im Haftpflichtfall sollten Sie jedoch immer einen eigenen Gutachter beauftragen. Im Kaskofall können Sie als der Geschädigte hingegen keinen unabhängigen Gutachter beauftragen, weil das Weisungsrecht bei ihrem Versicherer liegt.

Wer zahlt das Kfz-Gutachten nach einem Unfall?

Die Kosten für ein Kfz-Gutachten übernimmt nach einem Verkehrsunfall in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung – vorausgesetzt, Sie sind Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls. Die Versicherung des Unfallgegners ist dann im Rahmen der Schadensersatzforderung des Geschädigten verpflichtet, die Kosten für ein Gutachten zu tragen, das zur Schadensregulierung notwendig ist.

Dabei haben Sie als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Es wird sogar empfohlen, den Gutachter der gegnerischen Versicherung abzulehnen – bspw. einen Gutachter der Allianz –, da dieser defacto nicht neutral ist. Auch wenn die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter schickt, erstattet sie in den meisten Fällen die Kosten eines zusätzlichen unabhängigen Gutachters, sofern Sie diesen zeitnah beauftragen.

Eine Ausnahme bilden Bagatellschäden, also kleinere Schäden mit Reparaturkosten unter 705 Euro. In solchen Fällen übernimmt die Versicherung üblicherweise keine Gutachterkosten, da ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ausreicht. Beauftragen Sie dennoch einen Gutachter für ein Schadengutachten, bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Es sei denn, es handelt sich um Totalschaden, oder eine Wertminderung wäre fällig. Da die wenigsten Menschen dies jedoch richtig einschätzen können, sollten Sie immer einen Gutachter holen. Dieser erstellt dann auch, sofern nötig, einen Kostenvoranschlag.

Ebenso ist Vorsicht geboten, wenn Sie dem Gutachten der gegnerischen Versicherung zugestimmt haben und später zusätzlich einen weiteren Gutachter einschalten. In diesem Fall müssen Sie die Kosten für den eigenen Gutachter ebenfalls selbst tragen. Daher sollten Sie nie den Gutachter der Versicherung akzeptieren.

Wer zahlt den Gutachter bei selbst verschuldetem Unfall?

Wenn Sie einen Unfall selbst verschulden, übernimmt in der Regel Ihre Kaskoversicherung die Kosten für den Gutachter. Allerdings übt die Versicherung dabei ihr Weisungsrecht aus. Das bedeutet, sie bestimmt den Sachverständigen, der das  erstellt. Anders als im Haftpflichtfall können Sie den Gutachter somit nicht frei wählen.

Sollten Sie dennoch einen eigenen Gutachter beauftragen, tragen Sie die Kosten hierfür selbst. Dies macht normalerweise jedoch wenig Sinn, da die Kaskoversicherung an das von Ihnen eingeholte Gutachten nicht gebunden ist.

Wurde das Kfz-Gutachten zu niedrig angesetzt oder gibt es Probleme mit dem Gutachten der Versicherung, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, das Gutachten anzufechten und ein Sachverständigenverfahren einzuleiten. Dabei wird ein unabhängiger Gutachter eingeschaltet, um eine außergerichtliche Einigung mit dem Versicherer zu ermöglichen. Dieses Verfahren ist allerdings mit zusätzlichen Kosten und Zeitaufwand verbunden, weshalb eine rechtzeitige Klärung ratsam ist.

Wer zahlt das Gutachten bei einem Unfall mit Teilschuld?

Bei einem Unfall mit Teilschuld werden die Kosten für das Gutachten zwischen den beteiligten Parteien aufgeteilt. Beide Versicherungen übernehmen anteilig die Gutachterkosten, entsprechend der sogenannten Haftungsquote.

Die Haftungsquote ergibt sich aus der jeweiligen Verschuldenslage, die entweder von den Versicherungen selbst oder, im Streitfall, von einem Gericht festgelegt wird. Haben Sie beispielsweise eine Teilschuld von 40 %, tragen Sie auch 40 % der Gutachterkosten. Die verbleibenden 60 % übernimmt die gegnerische Versicherung. Das gilt ebenso für Anwaltskosten oder auch Mietwagenkosten, usw.

Um Missverständnisse zu vermeiden, kann es hilfreich sein, vorab mit der gegnerischen Versicherung oder dem hoffentlich beauftragten Anwalt Rücksprache zu halten, um die Kostendeckung und das Vorgehen zu klären.

Wer zahlt das Gutachten bei einem Unfall mit kleineren Schäden?

Liegt der Schaden unter der Bagatellgrenze von 705 Euro brutto, übernehmen weder die eigene Versicherung noch die des Unfallgegners die Kosten für ein Gutachten. In der Regel genügt in solchen Fällen ein einfacher Kostenvoranschlag (KV), um die Schadenshöhe festzustellen, den auch ein Gutachter erstellen kann. Eine Ausnahme besteht, wenn es sich trotz des geringen Schadens um einen Totalschaden handelt oder eine Wertminderung im Raum steht.

Sollten Sie dennoch einen Gutachter beauftragen, bleiben Sie in der Regel auf den Kosten sitzen, es sei denn, es stellt sich später heraus, dass die Bagatellgrenze doch überschritten wurde. Doch auch wenn die Bagatellgrenze unterschritten ist, kann der Gutachter einen KV erstellen und immerhin eine kleine Summe abrechnen. Deshalb ist es ratsam, die Schadenshöhe zunächst grob einschätzen zu lassen. Am besten rufen Sie einfach immer einen Gutachter an und schildern Ihren Fall – so gehen Sie auf Nummer sicher.

Zweites Gutachten nach Unfall: sinnvoll oder nicht?

Ein zweites Gutachten kann sinnvoll sein, wenn Zweifel an der Neutralität oder der Genauigkeit des ersten Gutachtens für Ihr Auto bestehen. Dies ist oft der Fall, wenn das erste Gutachten von der gegnerischen Versicherung in Auftrag gegeben wurde und die Schadenshöhe auffällig niedrig angesetzt ist. Ein unabhängiger Gutachter kann dann helfen, den tatsächlichen Schaden zu ermitteln und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Allerdings sollten Sie beachten, dass die Kosten für ein zweites Gutachten nur übernommen werden, wenn es berechtigte Gründe gibt, wie offensichtliche Fehler oder Lücken im ersten Gutachten. Ohne triftige Gründe müssen Sie die Kosten selbst tragen, was insbesondere bei kleineren Schäden unwirtschaftlich sein kann.

Vor der Beauftragung eines weiteren Gutachtens ist es daher ratsam, sich rechtlich und fachlich beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten und die Kostenübernahme durch die Versicherung zu klären.

Was kostet ein Gutachten?

Die Kosten für ein Kfz-Gutachten hängen in erster Linie von der Schadenshöhe ab. Grundsätzlich gilt: Je größer der Schaden, desto höher die Kosten. Alternativ kann sich die Vergütung auch nach dem Aufwand richten, insbesondere bei speziellen Gutachten.

Ein Gutachten setzt sich in der Regel aus einem Grundhonorar und Nebenkosten wie Fotokosten, Fahrtkosten, Porto oder Telefongebühren zusammen. Für spezielle Gutachten, wie etwa bei einem Oldtimergutachten, können höhere Preise anfallen. Der Grund liegt im erhöhten Aufwand, der umfangreicheren Begutachtung und dem erforderlichen Fachwissen.

Wenn Sie eine Zahlungsanweisung unterschreiben, kann der Sachverständige die Kosten direkt mit der Versicherung abrechnen, sodass Sie nicht in Vorkasse gehen müssen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Kosten für das Gutachten angemessen bleiben. Versicherungen sind nicht verpflichtet, überhöhte Gebühren vollständig zu übernehmen. Liegen die Kosten über dem üblichen Rahmen, kann es sein, dass Sie auf einem Teil der Rechnung sitzen bleiben.

Fazit: Warum ein Gutachter nach einem Unfall sinnvoll ist

Nach einem Autounfall ist es immer ratsam, einen Kfz-Gutachter zu beauftragen, um die Schadenshöhe präzise zu ermitteln und eine faire Schadensregulierung sicherzustellen, sofern Sie diesen selbst beauftragen können (Stichwort: Haftpflichtfall). Wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden, übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten. Bei selbst verschuldeten Unfällen oder kleineren Schäden müssen Sie möglicherweise die Gutachterkosten selbst tragen.

Unabhängig von der Situation kann es jedoch hilfreich sein, einen unabhängigen Gutachter im Raum Berlin oder in Brandenburg zu Rate zu ziehen, um zu gewährleisten, dass Ihre Ansprüche korrekt bewertet und keine wichtigen Details übersehen werden, die Ihre Entschädigung beeinflussen könnten.

oder in Brandenburg zu Rate zu ziehen, um zu gewährleisten, dass Ihre Ansprüche korrekt bewertet und keine wichtigen Details übersehen werden, die Ihre Entschädigung beeinflussen könnten.