Kfz-Gutachten zu niedrig: Was tun, wenn der Schaden nicht angemessen bewertet wird?

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Ein Unfall und die anschließende Kommunikation mit der Versicherung können schon stressig genug sein. Doch was, wenn der Gutachter der Versicherung den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug bewertet und Sie an der Korrektheit des Gutachtens zweifeln? Möglicherweise wurden nicht alle Schäden erfasst, der Wiederbeschaffungswert zu niedrig angesetzt oder Sonderausstattungen schlicht ignoriert, wodurch das Gutachten offensichtlich nicht zur Durchsetzung der tatsächlichen Schadensersatzansprüche dienen soll.

In solchen Fällen lohnt es sich, das Gutachten überprüfen zu lassen. Schließlich kann ein ungenaues oder gar fehlerhaftes Gutachten erhebliche finanzielle Nachteile für Sie haben. Ein unabhängiger Gutachter kann Ihnen Klarheit verschaffen und sicherstellen, dass Sie nicht auf Schadensersatzansprüche verzichten müssen, die eigentlich von der Versicherung reguliert werden müssten.

Kfz-Gutachten zu niedrig

Was ist ein Gutachten?

Ein Kfz-Gutachten dokumentiert die Schäden an einem Fahrzeug und hält sowohl dessen Zustand als auch Wert detailliert fest. Es wird in der Regel von einem Sachverständigen erstellt und dient als Grundlage für die Schadensregulierung durch die Versicherung.

Im Gutachten finden sich zum Beispiel:

  • Informationen zu Ihrem Fahrzeug (bspw. Marke, Modell und Ausstattung)
  • Die umfassende Beschreibung der Schäden am Fahrzeug
  • Eine Kalkulation der Reparaturkosten
  • Der Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeugs
  • Der Restwert des beschädigten Fahrzeugs (wenn erforderlich)
  • Nutzungsausfall
  • Reparaturdauer
  • Wiederbeschaffungsdauer
  • Wertminderung (wenn erforderlich)
  • Marktwertanalyse
  • Vorschäden
  • Altschäden
  • Abzüge für Wertverbesserung (wenn erforderlich)
  • NFA-Abzüge (wenn erforderlich)

Dieses Dokument ist entscheidend, um den Umfang Ihrer Ansprüche zu bestimmen. Eine fehlerhafte oder unvollständige Bewertung oder Reparaturkostenkalkulation kann jedoch dazu führen, dass Ihnen nicht die finanzielle Entschädigung zukommt, die Ihnen eigentlich zusteht.

Was macht ein Gutachter?

Ein Kfz-Gutachter ist ein Sachverständiger, der den Zustand eines Fahrzeugs objektiv bewertet. Seine Hauptaufgaben umfassen:

  • Schadensaufnahme: Der Gutachter dokumentiert alle sichtbaren und nicht sichtbaren Schäden am Fahrzeug mit den ihm zur Verfügung stehenden technischen Hilfsmitteln.
  • Kalkulation der Reparaturkosten: Er erstellt eine detaillierte Aufstellung der zu erwartenden Kosten für die Reparatur. Diese Kalkulation umfasst Arbeits- und Materialkosten sowie Ersatzteil- und Lackierkosten.
  • Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes: Der Gutachter ermittelt den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall. Diese Bewertung basiert auf Faktoren wie Alter, Zustand, Marktwert und eventueller Sonderausstattung, und wird mit dem Markt abgeglichen.
  • Bewertung des Restwertes: Er gibt an, welchen Wert das Fahrzeug im beschädigten Zustand noch hat. Dies ist insbesondere relevant, wenn es sich um eine Totalschadenabrechnung handelt.

Vorsicht bei Gutachtern der Versicherung

Ein entscheidender Punkt, den viele übersehen, ist, dass ein von der Versicherung gestellter Sachverständiger selten neutral agieren kann, da die Versicherung sein Auftraggeber ist. Solch ein Gutachter, bspw. ein von der Allianz beauftragter Gutachter, arbeitet zwar professionell, häufig jedoch zum Vorteil der Versicherung, sodass diese dadurch Kosten einsparen kann.

Dies führt in vielen Fällen dazu, dass das Unfallgutachten am Ende nicht die tatsächlichen Schadensersatzansprüche abbildet. Um sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben, ist es ratsam, einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Dieser arbeitet neutral und bewertet den Schaden auf Basis objektiver Fakten.

Was Sie tun können, wenn Sie mit einem Gutachten nicht einverstanden sind

Wenn Sie das Gefühl haben, dass das Kfz-Gutachten nicht korrekt ist, sollten Sie schnell handeln und eine Überprüfung in die Wege leiten. Zweifel an einem Schadengutachten entstehen häufig, wenn entweder die Schadenkalkulation zu niedrig erscheint, oder der Wiederbeschaffungswert nicht nachvollziehbar bzw. zu niedrig ist. Auch eine unvollständige Schadensaufnahme ist ein häufiger Grund, wenn beispielsweise bestimmte Schäden oder Details übersehen wurden.

Darüber hinaus kann es vorkommen, dass Sonderausstattungen und technische Modifikationen oder Tuning nicht berücksichtigt werden, was den realistischen Wert Ihres Fahrzeugs erheblich beeinflusst. Ein weiterer häufiger Kritikpunkt ist eine fehlerhafte Ermittlung der Wertminderung. Wenn die tatsächliche Wertminderung nicht angemessen ermittelt wird, kann dies beim späteren Verkauf des Fahrzeugs Ihre Entschädigung deutlich schmälern.

In solchen Fällen sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Prüfung der Angemessenheit: Lassen Sie das Gutachten von einem unabhängigen Experten analysieren, um mögliche Fehler oder Ungenauigkeiten aufzudecken.
  2. Vergleich mit dem Fahrzeugzustand: Anschließend gleicht er ab, ob die Angaben im Gutachten mit den tatsächlichen Schäden übereinstimmen.
  3. Marktkonformität überprüfen: Ein erfahrener Gutachter kann außerdem einschätzen, ob die Reparaturkosten und der Wiederbeschaffungswert realistisch angesetzt sind und dem aktuellen Markt entsprechen.
  4. Neues Gutachten erstellen lassen: Abschließend kann Ihnen ein freier Gutachter ein unabhängiges Gutachten ausstellen, das als Grundlage für eine faire Schadensregulierung dient. Zu beachten ist hier aber ein nicht zu unterschätzendes Kostenrisiko für den Auftraggeber.

Kfz-Gutachten: Wiederbeschaffungswert zu niedrig

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie benötigen, um sich anstelle Ihres beschädigten Fahrzeuges ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen. Hierbei können natürlich regionale Unterschiede oder verschiedene Ausstattungen eine Rolle beim Verkaufspreis spielen. Insbesondere verbaute Sonderausstattungen können die Berechnung des Wiederbeschaffungswertes komplexer werden lassen.

Sind Sie bei einem Haftpflichtfall mit der Bewertung des Wiederbeschaffungswertes durch die gegnerische Versicherung nicht einverstanden, sollten Sie sich eine zweite Meinung einholen und einen unabhängigen Gutachter beauftragen, um den Wert realistisch zu ermitteln. Wenn Ihre eigene bei einem Kaskofall den Wiederbeschaffungswert zu niedrig ansetzt, sollten Sie hingegen auf das Sachverständigenverfahren zurückgreifen.

Achtung bei falschen Kfz-Gutachten bei speziellen Fahrzeugen

Bei Fahrzeugen wie Oldtimern, individuell getunten Fahrzeugen, solchen mit seltenen Sonderausstattungen oder Sondermodellen ist eine präzise und fachgerechte Bewertung unerlässlich. Diese speziellen Fahrzeuge besitzen oft nicht nur einen hohen emotionalen Wert, sondern auch einen deutlich gesteigerten finanziellen Wert, der sich aus ihrer Einzigartigkeit ergibt.

Die Herausforderung bei der Bewertung solcher Fahrzeuge liegt vor allem in den besonderen Anforderungen: Ersatzteile sind häufig teurer und schwerer verfügbar, was die Reparaturkosten deutlich in die Höhe treiben kann. Individuelle Modifikationen, wie Tuning oder nachgerüstete Sonderausstattungen, steigern zudem den Marktwert erheblich, was in einem entsprechenden Gutachten, z. B. einem Oldtimergutachten, entsprechend berücksichtigt werden muss.

Eine fehlerhafte oder unvollständige Bewertung führt jedoch häufig zu unzureichenden Entschädigungen, die den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs nicht widerspiegeln. Daher ist es besonders bei speziellen Fahrzeugen wichtig, ein unabhängiges Gutachten einzuholen, das alle relevanten Faktoren fachmännisch berücksichtigt und eine realistische Schadensbewertung oder Wertermittlung sicherstellt.

Kann man gegen ein Gutachten Wiederspruch einlegen?

Prinzipiell können Sie ein Gutachten anfechten, wenn sie handwerkliche Mängel aufweisen, fehlerhaft sind oder Falschangaben enthalten. Je nach Situation gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen.

Bei einer Regulierung durch die gegnerische Versicherung sollten Sie immer einen eigenen Gutachter hinzuziehen, der ein unabhängiges Gutachten in Ihrem Sinne erstellt. Müssen Sie eigentlich den Gutachter der Versicherung akzeptieren? Die Antwort ist ganz klar „nein“. Am besten lehnen Sie schon am Telefon eine Besichtigung ab. Dann müssen Sie sich auch nicht gegen ein fehlerhaftes Gutachten wehren.

Wird der Schaden durch Ihre eigene Versicherung reguliert, hat diese das Weisungsrecht und beauftragt in der Regel ihre eigenen Gutachter. Wenn Sie jedoch Zweifel am erstellten Gutachten haben, können Sie ein eigenes Gutachten einholen. Beachten Sie jedoch, dass die Versicherung nicht an dieses Gutachten gebunden ist und Ihnen Kosten entstehen. In diesem Fall hilft nur das Sachverständigenverfahren (SVV).

In beiden Fällen sollten Sie der Versicherung in einem formlosen Schreiben Ihre Zweifel an dem erstellten Gutachten mitteilen und eine Nachbesserung fordern. Geht die Versicherung nicht darauf ein oder führt das SVV nicht zum gewünschten Ergebnis, können Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen und Ihre Ansprüche auf dem Klageweg versuchen durchzusetzen.

Wann eine Überprüfung des Gutachtens sinnvoll ist

Eine Gutachtenüberprüfung ist immer sinnvoll, da die wenigsten Menschen wissen, welche Zahlen und Beträge realistisch sind und ob alles korrekt bewertet wurde. Das gilt z. B. bei:

  • Karosserieschäden: Wenn ein Unfall komplexe Schäden verursacht hat
  • Oldtimern: Der Wert des historischen Fahrzeugs muss berücksichtigt werden
  • Hochwertiger Sonderausstattung: Zusätzliche Elemente wie Tuningteile oder spezielle Extras erhöhen den Fahrzeugwert
  • Diskrepanzen: Wenn die Reparaturkosten höher als im Gutachten ausfallen
  • Wiederbeschaffungswerten: Wenn der im Gutachten genannte Marktwert des Fahrzeugs vor dem Schaden zu niedrig erscheint
  • Restwerten: Wenn der angegebene Restwert den tatsächlichen Zustand des beschädigten Fahrzeugs nicht realistisch abbildet

Wie eine Überprüfung eines Gutachtens abläuft

Eine gründliche Überprüfung eines Sachverständigengutachtens erfolgt in mehreren Schritten, die Ihnen helfen, mögliche Fehler aufzudecken und eine fundierte Basis für Ihre Ansprüche zu schaffen.

  1. Kontaktaufnahme: Zunächst wenden Sie sich mit Ihrem Verdacht an einen unabhängigen Gutachter, der Ihre Situation neutral und fachgerecht beurteilen kann.
  2. Dokumentenprüfung: Der Experte überprüft das bestehende Gutachten auf Unstimmigkeiten, vergleicht es mit dem Fahrzeugzustand und prüft Aspekte wie Schadensaufnahme, Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert usw. Hierbei können auch von Ihnen gemachte Fotos hilfreich sein.
  3. Besprechung des Ergebnisses: Nach der Analyse erhalten Sie einen Anruf mit einer klaren Einschätzung und Empfehlungen für weitere Schritte.

Ist Ihr Kfz-Guthaben zu niedrig? Kontaktieren Sie einen Experten

Sind Sie unzufrieden mit dem Gutachten Ihrer oder der gegnerischen Versicherung, sollten Sie direkt handeln. Eine fehlerhafte Bewertung oder Kalkulation kann Ihre Ansprüche nämlich erheblich schmälern. Ein unabhängiges Gutachten oder Sachverständigenverfahren schafft hier Klarheit und sorgt dafür, dass Sie eine faire Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

Wenn Sie Zweifel an der Korrektheit Ihres Kfz-Gutachtens haben, stehe ich Ihnen als Sachverständiger jederzeit zur Seite. Ich stelle sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und Sie nicht auf Schadenersatzansprüche verzichten müssen.

Ich unterstütze Sie als Gutachter im Raum Berlin oder in Brandenburg gerne dabei, die richtige Entscheidung zu treffen und Ihre Ansprüche durchzusetzen. Kontaktieren Sie mich noch heute – gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihre Situation.