Allianz-Gutachter: Die Rolle der Versicherungsgutachter im Schadensfall

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Nach einem Verkehrsunfall oder einem unverschuldeten Schaden am Fahrzeug stehen viele Betroffene vor der Frage, wie der Schaden korrekt bewertet wird. Wenn Ihr Fahrzeug bei der Allianz, der AXA oder einem anderen Unternehmen versichert ist, wird in der Regel ein Kfz-Gutachter eben jener Versicherung bei Ihnen vorbeikommen, um den Schaden zu beurteilen. Doch welche Aufgaben übernimmt der Gutachter genau, wann wird er aktiv, und welche Rechte haben Sie, wenn Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind?

Kfz-Gutachter Andre Seyer bei der Arbeit

Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte rund um die Kfz-Gutachter der Versicherungen und gibt Ihnen Tipps für den Umgang mit strittigen Kfz-Gutachten. So sind Sie gut vorbereitet, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wann ein Kfz-Gutachter einer Versicherung aktiv wird

Ein Versicherungsgutachter wird immer dann tätig, wenn ein Schaden an einem Fahrzeug gemeldet wird, der durch die Versicherung reguliert werden soll. Das ist insbesondere bei Kaskoschäden (Teilkasko und Vollkasko) oder Haftpflichtfällen der Fall. Folgende zwei Fälle lassen sich dabei unterscheiden.

  • Eigene Schadenmeldung: Wenn Sie bei der Allianz, AXA oder ähnlichen Unternehmen versichert sind und dort einen Unfallschaden melden, entscheidet die Versicherung, ob ein Gutachter erforderlich ist. Bei kleineren Schäden reicht oft eine Werkstattrechnung oder ein Kostenvoranschlag aus. Bei größeren Schäden oder strittigen Fällen übt die Versicherung in der Regel ihr Weisungsrecht aus und schickt einen eigenen Gutachter vorbei.
  • Unfallgegner bei Allianz, AXA & Co. versichert: In der Regel wird Versicherung des Unfallgegners versuchen, einen eigenen Gutachter zu schicken, um den Schaden an Ihrem Fahrzeug zu bewerten. Die Betroffenen sollten jedoch wissen, dass dieser Gutachter im Auftrag der Versicherung arbeitet, was häufig dazu führt, dass das Unfallgutachten aus Sicht der Versicherung günstiger ausfällt. Deshalb sollten Sie besser einen unabhängigen Gutachter hinzuziehen.

Was macht ein Kfz-Gutachter?

Ein Gutachter übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben, die entscheidend für die Schadensbewertung und die anschließende Schadensregulierung sind. Schließlich dient dieses Sachverständigen-Gutachten als Grundlage für die Berechnung der Entschädigung, die Ihnen zusteht. Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Schadenaufnahme und Dokumentation: Der Gutachter untersucht das Fahrzeug und dokumentiert alle sichtbaren und verdeckten Schäden. Er macht Fotos, erstellt Skizzen des Unfallhergangs und fertigt eine detaillierte Schadenserfassung an. Solch ein Gutachten dient zur Beweissicherung und bildet die Grundlage für weitere Schritte.
  • Bewertung der Reparaturkosten: Ein Gutachter erstellt zudem eine detaillierte Kostenübersicht für die Reparatur des Fahrzeugs in einer Werkstatt. Dabei werden sowohl die Materialkosten als auch die Arbeitskosten berücksichtigt. Er versucht, alle relevanten Schäden zu erfassen – auch solche, die auf den ersten Blick vielleicht nicht erkennbar sind – und so genau wie möglich zu beziffern.
  • Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts: Bei einem Totalschaden wird der Gutachter den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ermitteln. Also den Betrag, den Sie benötigen, um ein vergleichbares Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu erwerben. Dieser Wert wird in die Schadensregulierung mit einbezogen.
  • Berechnung des Restwerts: Sollte das Fahrzeug trotz des Schadens noch einen Verkaufspreis erzielen können, wird der Restwert ermittelt. Dieser Wert ist wichtig für die Versicherung, um zu bestimmen, wie hoch der Schadensersatz ausfällt.

Während der Gutachter der Versicherung formal neutral erscheint, wird er allerdings durch die Weisungsbefugnis tendenziell im Interesse der Versicherung arbeiten. Das bedeutet, dass er bei der Bewertung des Schadens eventuell nicht immer die bestmögliche Entschädigung für Sie als Geschädigten anstrebt. Ein unabhängiger Sachverständiger kann diesen Interessenkonflikt vermeiden und eine realistischere und gerechtere Bewertung vornehmen. Deshalb sollten Sie als Geschädigter den Kfz-Gutachter der Versicherung immer ablehnen und einen eigenen Gutachter hinzuziehen.

Kann ich das Gutachten der Versicherung anfechten?

Wenn Sie der Meinung sind, dass das Gutachten zu niedrig angesetzt wurde oder fehlerhaft ist, können Sie das Gutachten anfechten. Da die Gutachter einer Versicherung typischerweise zugunsten ihres Arbeitgebers arbeiten, bemängeln viele Geschädigte und Versicherte, dass die Gutachter den Schaden als geringer einschätzen, als sie ihn wahrnehmen. Sollte dies der Fall sein, haben Sie entsprechende Möglichkeiten, dies zu beanstanden.

Wollen Sie das Gutachten anfechten, sollten Sie der Versicherung und ihrem Gutachten schriftlich widersprechen und Ihre Einwände genau darlegen. Als Geschädigter sollten Sie immer einen eigenen, unabhängigen Gutachter beauftragen, bevor der Schaden reguliert wird. Dieser kann den Schaden begutachten und ein neutrales Schadengutachten erstellen, das als Grundlage für eine mögliche Neuberechnung der Schadenssumme dient.

Wenn es mit Ihrer Versicherung zu einer Unstimmigkeit bei der Schadensregulierung Ihres Unfalls kommt, können Sie ein sogenanntes Sachverständigenverfahren einleiten. Dabei wird ein unabhängiger Dritter hinzugezogen, um den Fall objektiv zu klären. Dies ist eine Möglichkeit, den Konflikt zu lösen, ohne direkt vor Gericht zu gehen. Ein Gegengutachten auf eigene Kosten zu erstellen macht aufgrund der Weisungsbefugnis der Versicherung wenig Sinn und verursacht für Sie nur Kosten.

Kann ich einen eigenen Gutachter bestellen?

Kfz-Gutachter Andre Seyer bei der Arbeit

Wenn Sie Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls sind, haben Sie grundsätzlich das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug unabhängig bewertet.

Ein unabhängiger Gutachter bietet den Vorteil, dass er den Schaden neutral einschätzt und eine realistische sowie gerechte Schadenssumme ermittelt. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn Zweifel daran bestehen, ob der Gutachter der gegnerischen Versicherung den Schaden zu Ihren Ungunsten bewertet.

Dabei sind Sie nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren, selbst wenn dieser zeitnah verfügbar wäre. Handelt es sich um einen Haftpflichtschaden (z. B. bei einem Unfall, bei dem der andere Verkehrsteilnehmer schuld ist), übernimmt die Versicherung in der Regel die Kosten für den von Ihnen beauftragten Gutachter oberhalb der Bagatellgrenze von 705 Euro.

Anders verhält es sich bei Kaskoschäden, bei denen Ihre eigene Versicherung den Schaden reguliert. In solchen Fällen ist die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters meist nicht ratsam, da die Kosten dafür in der Regel nicht übernommen werden und die Versicherung selbst einen Gutachter entsendet.

Was Sie tun können, wenn der Versicherungsgutachter das Gutachten zu niedrig ansetzt

Es kann vorkommen, dass ein Gutachten zu niedrig angesetzt wird und nicht den tatsächlichen Wert des Schadens widerspiegelt. Das passiert vor allem dann, wenn der Gutachter der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde, um den Schaden an Ihrem Auto zu bewerten. In solchen Fällen können Sie verschiedene Schritte unternehmen, um eine korrekte Schadenregulierung zu erreichen.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass das Gutachten zu niedrig ausfällt oder gar fehlerhaft ist, können Sie einen unabhängigen Gutachter beauftragen, der den Schaden erneut bewertet. Wichtig ist, dass dies geschieht, bevor der Schaden reguliert ist. Haben Sie den gegnerischen Gutachter nämlich ein Gutachten erstellen lassen und nicht widersprochen, gilt dies als stillschweigend Zustimmung.

Dazu sollten Sie schriftlich bei der Versicherung Einspruch einlegen. Erläutern Sie dabei präzise Ihre Einwände und legen Sie zusätzliche Beweise vor, die Ihre Sichtweise untermauern. In vielen Fällen lässt sich durch Verhandlungen eine Einigung erzielen. Sollte die Versicherung dennoch nicht einlenken, können Sie eine anwaltliche Beratung in Betracht ziehen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Versicherung zahlt nach Gutachten nicht – was zu tun ist

Wenn die Versicherung trotz eines gutachterlich ermittelten Schadens den Schaden nicht bezahlt oder teilweise kürzt, gibt es mehrere rechtliche und praktische Schritte, die Sie unternehmen können:

  • Ablehnungsgründe erfragen: Bitten Sie die Versicherung um eine detaillierte Begründung, warum sie das Gutachten für ihr Auto nicht anerkennt. Dies kann Klarheit über die Gründe verschaffen und Ihnen helfen, die nächsten Schritte zu planen.

  • Sachverständigenverfahren einleiten: Wenn die Versicherung ihre Zahlungen zurückhält oder plötzlich kürzt, weil sie einige Posten als nicht gerechtfertigt ansieht, können Sie dagegen mit einem Sachverständigenverfahren vorgehen.

  • Rechtsbeistand hinzuziehen: Wenn alle Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung scheitern, kann ein Anwalt für Versicherungsrecht hilfreich sein, um die offenen Forderungen vor Gericht durchzusetzen. Die Kosten dafür können entweder von der gegnerischen Versicherung übernommen werden (im Haftpflichtfall) oder durch eine eigene Rechtschutzversicherung.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Kfz-Gutachter der Versicherung zwar eine wichtige Rolle bei der Schadensbewertung spielt, jedoch durch die Weisungsbefugnis der Versicherung potenziell in deren Interesse handelt. Dies kann dazu führen, dass der Schaden nicht immer objektiv und gerecht bewertet wird.

Um sicherzustellen, dass Sie eine faire Entschädigung erhalten, empfiehlt es sich, einen freien Kfz-Gutachter im Raum Berlin und Brandenburg zu beauftragen. Dieser kann den Schaden neutral bewerten und potenzielle Interessenkonflikte vermeiden.

Sollten auch nach einem unabhängigen Gutachten noch Unstimmigkeiten bestehen, ist es wichtig, rechtzeitig Einspruch zu erheben und gegebenenfalls auf eine sachliche und faire Schadensregulierung zu bestehen.