Nach einem Unfall ist Ihr Fahrzeug beschädigt und hat vielleicht sogar einen Totalschaden erlitten. Ihr treuer Begleiter auf vier Rädern ist plötzlich zu einem wirtschaftlichen Verlust geworden – manchmal reichen dafür schon kleinere Schäden oder sogar Kratzer. Viele stehen dann vor der schwierigen Frage: reparieren, verkaufen oder verschrotten?
Gerade wenn Erinnerungen oder jahrelange Fahrten an einem Auto hängen, fällt die Entscheidung besonders schwer. Schließlich ist der emotionale Wert oft genauso wichtig wie die finanziellen Fragen, und es ist nicht leicht, den Überblick zu behalten.
Doch ab wann ist ein Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden? Was bekommen Sie bei einem Totalschaden von der Versicherung? Und welche Möglichkeiten haben Sie? Ich helfe Ihnen, den Überblick zu behalten.
Man spricht grundsätzlich von einem Totalschaden, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist oder die Kosten für eine Reparatur deutlich über dem Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeuges liegen. Bei Letzterem ist somit primär der wirtschaftliche Aspekt entscheidend: Selbst, wenn eine Reparatur technisch möglich ist, kann sie aus finanzieller Sicht unvernünftig sein.
Man unterscheidet in der Regel zwei Arten von Totalschäden:
Ob ein Totalschaden vorliegt, kann ausschließlich ein sachverständiger Gutachter entscheiden. Dieser bewertet in seinem Unfallgutachten den Zustand des Fahrzeugs, schätzt die Reparaturkosten und legt den Wiederbeschaffungswert fest.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet also, dass die Reparaturkosten des Fahrzeugs den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Was in diesem Fall die Versicherung zahlt, hängt allerdings vom Unfallhergang und der Art des Versicherungsschutzes ab. Dabei ist entscheidend, ob Sie Geschädigter oder Verursacher des Unfalls sind und ob Sie eine Voll- oder Teilkaskoversicherung besitzen.
Bei einem unverschuldeten Totalschaden sind Sie die geschädigte Partei. Daher übernimmt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten. Sie haben einerseits Anspruch auf Schadensersatz, der sich aus dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes ergibt. Andererseits stehen Ihnen weitere Leistungen zu, darunter:
Bei einem Autounfall mit einem Totalschaden als Folge ist es besonders ratsam, einen Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen, da er den Wert des Fahrzeugs ermittelt und Ihnen dabei hilft, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen
Die Versicherung der Gegenseite will Ihnen einen Gutachter stellen? Lesen Sie vorher folgenden Artikel, bevor Sie zustimmen: „Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?“
Bei einem selbst verschuldeten Unfall übernimmt nur die Vollkasko den Totalschaden, sprich die Kosten für Reparatur oder Neuanschaffung. Ein weiterer Vorteil der Vollkasko bei einem Totalschaden: Sie greift auch bei einem technischen oder wirtschaftlichen Totalschaden am Auto durch Vandalismus oder Fahrerflucht.
Haben Sie hingegen keine Kaskoversicherung abgeschlossen, übernimmt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung lediglich die Schadensforderungen des Unfallgegners, während Sie selbst für die Reparatur- oder Neuanschaffungskosten aufkommen müssen. Zudem bedeutet ein wirtschaftlicher Totalschaden Ihres Kfz bei Eigenverschulden eine schlechtere Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse (wie auch bei einem Unfall ohne Totalschaden), was wiederum höhere Versicherungsbeiträge zur Folge haben kann.
Hochwasser, Sturm, Wildunfälle und Hagelschäden können ebenfalls zu einem Totalschaden führen. In solchen Fällen zahlt die Kaskoversicherung, sofern diese Schäden in Ihrem Vertrag abgedeckt sind. Ohne eine Kasko-Versicherung bleiben Sie jedoch auf den Kosten sitzen, selbst dann, wenn Sie den Schaden gar nicht zu verantworten haben.
Die Höhe der Erstattung nach einem Totalschaden durch die Versicherung hängt in der Regel von drei wesentlichen Faktoren ab: dem Restwert, dem Wiederbeschaffungswert und den Reparaturkosten.
Anhand dieser drei Faktoren ermittelt der Gutachter im Rahmen der Schadenregulierung, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, den Unfallwagen zu reparieren.
Die Entschädigungssumme richtet sich danach, ob der Schaden vom Gutachter als technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft wird. Bei einem technischen Totalschaden ist die Berechnung unkompliziert: In der Regel zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert – also den Betrag, der für ein gleichwertiges Fahrzeug benötigt wird – und bietet eine kostenlose Entsorgung bei einem Verwerter an.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden eines Kfz ist dagegen komplexer. Dazu folgendes Rechenbeispiel:
In diesem Beispiel liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, da die Reparaturkosten (11.000 Euro) höher ausfallen, als die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert (8.000 Euro). Wenn Sie den Wagen nicht reparieren lassen, steht Ihnen als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls in diesem Beispiel Schadenersatz in Höhe von 8.000 Euro von der gegnerischen Versicherung zu.
Es gibt jedoch eine Alternative zum Schadenersatz: die 130-%-Regel. Diese erlaubt es Ihnen, den Wagen trotz wirtschaftlichem Totalschaden reparieren zu lassen, sofern die Reparaturkosten maximal 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen – also in diesem Fall bis zu 13.000 Euro.
Diese Sonderregelung wird häufig genutzt, wenn das Auto einen hohen emotionalen Wert hat, etwa bei Oldtimern oder Fahrzeugen mit Erinnerungswert. Voraussetzung ist, dass die Reparatur fachgerecht erfolgt und auf einem Kfz-Gutachten basiert.
Die Kosten für diese Reparatur werden von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn der Autounfall und der Totalschaden unverschuldet waren. Allerdings sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug nach der Reparatur mindestens sechs Monate weiter zu nutzen. Eine fiktive Abrechnung ist zudem nicht möglich – dies soll Missbrauch der Regel verhindern.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet nicht zwangsläufig das Ende für Ihr Fahrzeug. Zwar kaufen sich die meisten Menschen mithilfe des Schadensersatzes, den Sie von der Versicherung erhalten haben, ein neues Fahrzeug, je nach Zustand und persönlichen Präferenzen stehen Ihnen jedoch noch weitere Möglichkeiten offen:
Sie können sich den Schadenersatz von der Versicherung auszahlen lassen und das Auto trotz wirtschaftlichem Totalschaden behalten und selbst reparieren. Diese Option lohnt sich vor allem, wenn Sie die Reparatur kostengünstig durchführen können, etwa mit gebrauchten Teilen oder Eigenleistung.
Ein Totalschaden bedeutet nicht immer, dass das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist. Ist Ihr Fahrzeug technisch in Ordnung, können Sie das Auto trotz wirtschaftlichem Totalschaden weiterfahren. Finanziell macht dies jedoch oft wenig Sinn, da der Wertverlust des Fahrzeugs erheblich ist.
Sie können ein Auto mit einem wirtschaftlichen Totalschaden auch verkaufen, zum Beispiel an Händler oder Verwerter. Hierbei sollten Sie den regulierten Schaden allerdings immer korrekt und ehrlich angeben, weil es ansonsten teuer für Sie werden kann. Den Wagen als „Bastlerfahrzeug“ zu verkaufen, reicht in diesem Fall nicht aus. Das Schadengutachten über den Restwert dient Ihnen dabei als Verkaufsgrundlage und hilft, einen fairen Preis zu erzielen.
Wenn Reparaturen oder der Verkauf keine Option sind, können Sie das Fahrzeug verschrotten lassen. Die Versicherung endet in diesem Fall automatisch, sobald das Auto abgemeldet ist.
Haben Sie einen Totalschaden bei einem Neuwagen erlitten, der nicht älter als vier Wochen ist und den Sie weniger als 1.000 Kilometer gefahren haben, haben Sie Glück im Unglück. Sie können den vollen Kaufpreis von der Versicherung verlangen. Je nach Vollkaskoversicherung und Tarif ist bei einem eigenverschuldeten Unfall sogar bis zu zwei Jahre nach der Zulassung möglich.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden kann herausfordernd sein, doch mit den richtigen Entscheidungen bewältigen Sie die Situation optimal. Lassen Sie bei einem Totalschaden stets einen Gutachter den Schaden bewerten, um Ihre Ansprüche abzusichern.
Überlegen Sie sich zudem, ob eine Reparatur, ein Verkauf oder eine Verschrottung die beste Option für Sie ist, und denken Sie an die 130%-Regel, wenn Ihr Fahrzeug Ihnen besonders am Herzen liegt.
Bei Fragen oder Unsicherheiten stehe ich Ihnen als unabhängiger Kfz-Gutachter in Berlin und Brandenburg zur Seite, um Sie kompetent zu beraten und die beste Lösung für Ihre Situation zu finden. So sind Sie auf der sicheren Seite!