Ihr Unfall-Gutachten vom Kfz-Experten
Rund 2,5 Millionen Unfälle passieren jährlich in Deutschland. Deswegen gehört ein Unfall-Gutachten auch zu den wichtigsten Kfz-Schadengutachten: Ein unabhängiger Kfz-Gutachter untersucht dafür Ihr Auto nach einem Unfall sorgfältig. Das professionelle Gutachten, das der Sachverständige danach erstellt, beziffert Ihre tatsächlichen Schadenersatzansprüche nach dem Unfall.
Wer zahlt ein Gutachten nach einem Unfall?
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind, gelten hier andere Regeln für ein Unfall-Gutachten, als wenn Sie Unfallverursacher sind:
Gutachten-Kosten nach unverschuldetem Unfall
Wenn Sie ohne Schuld in einen Unfall verwickelt wurden, werden die Kosten für ein professionelles Unfall-Gutachten zu den gesamten Unfallkosten gezählt – und von der Versicherung des Unfallverursachers gezahlt.
Ist das Ihr Fall? Dann rufen Sie mich gern an!
Gutachten-Kosten nach selbst verschuldetem Unfall
Sind Sie schuld an einem Unfall, ist das zunächst ein Fall für Ihre Kaskoversicherung. Sollte dann ein Unfall-Gutachter nötig sein, bestimmt Ihre Versicherung diesen. Sie können nachfragen, ob Sie selbst einen unabhängigen Sachverständigen aussuchen dürfen. Falls die Versicherung zustimmt, lassen Sie sich das unbedingt schriftlich geben, bevor Sie mich beauftragen.
Mein Angebot für Sie:
Falls Sie ein Kasko-Gutachten über den Unfallschaden erhalten haben, lassen Sie gerne bei mir kostenfrei prüfen, ob Sie möglicherweise weitere Ansprüche geltend machen können.
Was kostet ein Gutachter nach selbstverschuldetem Unfall?
Festpreise für ein Unfall-Gutachten gibt es nicht. Sie werden individuell vom Gutachter bestimmt.
Die Kosten für ein Sachverständigengutachten nach einem Unfall setzten sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
- Die Honorar-Grundlage: Wird an der Schadenhöhe bemessen.
- Nebenkosten: Zeit, Anfahrt, Materialkosten und ähnliches.
Sie haben Fragen dazu oder wünschen eine unverbindliche, erste Beratung? Ich bin persönlich für Sie da
Wann brauche ich einen Gutachter bei einem Unfall?
Nach jedem Unfall ist es zunächst wichtig, zu unterscheiden, ob Sie unschuldig in den Unfall verwickelt waren oder ihn selbst verschuldet haben
Gutachten nach Unfall ohne Selbstverschulden
Wenn Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt werden, sollten Sie unbedingt einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit einem Unfall-Gutachten beauftragen. Und zwar aus diesen Gründen:
- Die Kosten für ein professionelles Unfall-Gutachten zahlen dann nicht Sie, sondern die Versicherung des Unfallverursachers.
- Ein Unfall-Gutachter kalkuliert die komplette Schadenhöhe über die Reparaturkosten hinaus – also, die Höhe Ihrer tatsächlichen Schadenersatzansprüche nach einem Unfallschaden.
- Das Unfall-Gutachten ist wichtige Grundlage, um ihre finanziellen Ansprüche von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt zu bekommen.
Gutachten nach Unfall mit Selbstverschulden
Wenn Sie den Unfall verursacht haben, ist das zunächst ein Fall für Ihre Kaskoversicherung. Sollte ein Gutachter nötig sein, wird dieser meist von Ihrer Versicherung gestellt. Falls Sie die Regulierung zusätzlich oder nachträglich lieber von einem unabhängigen Gutachter untersuchen lassen wollen, können Sie diesen selbst beauftragen – es kann jedoch sein, dass Sie die Kosten dann selbst tragen müssen.
Wenn Sie Zweifel haben, ob das Kasko-Gutachten akkurat ist, melden Sie sich gerne unverbindlich bei mir.
Ab wann lohnt sich ein Unfall-Gutachter?
Es ist sinnvoll, nach einem unverschuldeten Unfall einen Schadengutachter zu beauftragen, sobald die Schadenhöhe über die Bagatellschaden-Grenze (€ 705 netto) hinaus geht. Da die Höhe des Schadens auf den ersten Blick kaum erkennbar ist und auch nicht sichtbare Schäden entstanden sein können, ist nach einem Unfall ein unverbindliches Beratungsgespräch mit einem unabhängigen Gutachter immer sinnvoll. Kontaktieren Sie mich auch in diesem Fall gerne – ich bin für Sie nach einem Unfall persönlich erreichbar.
Wieviel Zeit bleibt für ein Gutachten nach einem Unfall?
Für ein Unfall-Gutachten vom unabhängigen Sachverständigen gibt es eine Frist von drei Jahren nach dem Unfall. Allerdings sollten Sie vor allem bei einem unverschuldeten Unfall so schnell wie möglich einen Unfall-Gutachter kontaktieren. Und zwar aus diesen Gründen:
- Der Schaden und die Schadenhöhe sind am genauesten direkt nach dem Unfall feststellbar.
- Je schneller Sie ein Unfall-Gutachten erhalten, desto besser können Sie reagieren: schnellstmöglich die Reparatur veranlassen, nach Ersatz suchen, falls Ihr Wagen für längere Zeit ausfällt oder Erstattungen beantragen.
- Passiert Ihnen ein weiterer Unfall, bei dem die gleiche Schadenzone betroffen ist, kann es zu großen Problemen im Versicherungs-Regulierungsprozess kommen.
Übrigens: Für die Meldung eines Unfalls bei Ihrer Versicherung gibt es Fristen, die Sie nicht versäumen sollten. Informieren Sie sich dafür bei Ihrer Versicherung. Tragen Sie die Schuld an dem Unfall, dann müssen Sie Ihre Haftpflichtversicherung über den Unfall informieren.
So läuft ein Unfall-Gutachten ab
Wenn Sie mich nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall kontaktieren, begutachte ich als zertifizierter Kfz-Sachverständiger Ihr Fahrzeug sorgfältig in diesen Schritten:
Schritt 1: Begutachtung
- Sichtung der Schäden: Professionelle Untersuchung Ihres Kfz inklusive Schadenfotos
Schritt 2: Folgen der Schäden
- Erfassung der Schadenshöhe: Kalkulation des Schadens
- Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes, anhand individueller Fahrzeugdaten wie Baujahr, Vorschäden und Zustand. Der Wiederbeschaffungswert ist die Summe, die Sie der Kauf eines gleichwertigen Kfz kosten würde.
- Feststellen des Reparaturweges
- Berechnung voraussichtlicher Reparaturdauer
- Feststellung der Wertminderung: Autos, die einen Unfall gehabt haben, sind auch nach der Reparatur weniger wert – auch hier haben Sie Recht auf Entschädigung.
- Berechnung des Wiederbeschaffungswerts: Die Summe, die Sie der Kauf eines gleichwertigen Kfz kosten würde.
- Liegt ein „Technischer Totalschaden“ (irreparable Schäden) oder ein „Wirtschaftlicher Totalschaden“ (die Reparaturkosten übersteigen den Wert des Wagens) vor?
- Wenn erforderlich Ermittlung des Restwerts des Unfallwagens (sollte dann ermittelt werden, wenn die Reparaturkosten 50 Prozent des Wiederbeschaffungswertes übersteigen).
- Wenn möglich, Sicherung von Daten zum Unfallhergang
- Kalkulation aller entstandenen Kosten
- Bestimmung des Nutzungsausfalls (Entschädigung, die Ihnen für den Zeitraum der Reparatur zusteht, wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten)
- Bestimmung der Mietwagenklasse
Schritt 3: Erstellung des Dokuments
- Erstellung eines ausführlichen, professionellen, gut verständlichen und prozesstauglichen Gutachtens
- Verschicken des Unfall-Gutachtens an den Anwalt oder die Versicherung des Unfallverursachers
- Auf Wunsch Hilfestellung beim weiteren Schadenregulierungsprozess, etwa Vermittlung eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts
Mein Tipp für Sie: Dass die vom unabhängigen Sachverständigen festgestellte Schadensumme oft von der im Versicherungsgutachten abweicht, ist normal – lassen Sie sich davon nicht verunsichern.
Wie lange dauert das Gutachten nach dem Unfall?
In der Regel dauert die Erstellung eines Gutachtens bei mir nach der Begutachtung des Wagens nicht länger als 24 Stunden. Wenn der Restwert des Unfallwagens berechnet werden soll, kann es etwas länger dauern.
Nach dem Autounfall: Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Im Rahmen eines Kostenvoranschlags, den Sie in einer Werkstatt in Auftrag geben können, werden lediglich die Reparaturkosten geschätzt. Wenn Sie einen unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen beauftragen, liefert er ein detaillierteres Gutachten, aus dem etwa auch Wertminderungen am Fahrzeug hervorgehen, Sachverhalte geklärt werden und die Beweislage gesichert wird. Sie stellen mit einem objektiven Kfz-Gutachter sicher, dass Ihr kompletter Schadenersatz-Anspruch festgestellt wird – über die Reparaturkosten hinaus. Weiterer Vorteil des Unfall-Gutachtens eines Sachverständigen: Es ist prozesstauglich.
Unfall in Berlin oder Brandenburg? Ich bin Ihr Unfall-Gutachter in der Nähe!
Sie sind in einen Unfall in Berlin, Brandenburg und Umgebung verwickelt? Ich bin Ihr Kfz-Schadengutachter für Berlin und Brandenburg. Bei mir bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden einen Termin für ein Unfall-Gutachten. Ob von Spandau nach Köpenick, von Pankow nach Schöneberg oder zwischen Falkensee, Potsdam und Rathenow: Ich bin nach einem Unfall für Sie da!
Seit über 15 Jahren arbeite ich als zertifizierter Kfz-Gutachter für Berlin, Brandenburg und Umgebung, bin als unabhängiger Experte spezialisiert auf Unfall-Gutachten. Mit meinen professionellen Schadengutachten stehe ich Ihnen nach einem Unfall als vertrauenswürdiger Partner bei der Schadensabwicklung zur Seite.
Ihre Vorteile
Warum mich für Ihr Unfall-Gutachten wählen .
Professionelle Schaden-Feststellung
Ich habe mehr als 15 Jahren Berufserfahrung, bin auf dem neusten Stand der technischen Entwicklungen in der Fahrzeugindustrie und bilde mich mehrmals jährlich weiter.
Neutrale Bewertung nach Unfall
Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstelle ich objektive Unfallgutachten mit denen Sie Ihre tatsächlichen Schadenersatzansprüche geltend machen können.
Nach Unfall in Ihrer Nähe
Ich bin als Schaden-Gutachter in Berlin, Brandenburg und Umgebung tätig und komme bei Bedarf immer gerne dorthin, wo das verunfallte Auto steht.
Persönlicher Unfall-Gutachten-Service
Auch nach Schaden-Erhebung und Gutachten-Erstellung bin ich bei Nachfragen persönlich für Sie erreichbar.
Unfall-Gutachten innerhalb von 24 Stunden
Im Unfall-Notfall bin ich immer kontaktierbar. Wenn es eilt und es die Umstände zulassen, erhalten Sie Ihr professionelles Schadengutachten innerhalb von 24 Stunden.
Begleitung bei Schadenabwicklung
Auch in der in der weiteren Schadenabwicklung bin ich für Sie persönlich da, ich arbeite etwa eng mit auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwälten zusammen und kann hier vermitteln.