Verkehrsunfall: Wer zahlt was?

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Leider können Verkehrsunfälle schneller passieren, als man denkt – sei es ein Parkrempler oder ein schwerwiegender Zusammenstoß. Besonders ärgerlich wird es, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten. Doch was tun als Geschädigter nach einem Unfall? Wie gehen Sie vor, wenn Ihnen jemand ins Auto gefahren ist? Und wer zahlt das Gutachten bei einem Unfall?

Für Geschädigte ist es entscheidend, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Der folgende Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick, was Sie nach einem Autounfall als Geschädigter tun sollten – von der Dokumentation des Unfallgeschehens über die Beauftragung eines Gutachters bis hin zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Mit diesen Tipps vermeiden Sie unnötige Komplikationen und sichern Ihre Rechte ab.

Verkehrsunfall mit beschädigtem Auto auf einer Straße

Was sie als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls tun sollten

Nach einem Verkehrsunfall ist es wichtig, als Geschädigter ruhig und überlegt vorzugehen, um die Schadenregulierung zu sichern und rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. Die folgenden Schritte helfen Ihnen dabei:

"Sie sollten immer einen unabhängigen Gutachter beauftragen, um sicherzustellen, dass die gegnerische Versicherung nicht zu Ihren Lasten Kürzungen vornimmt"

  1. Sichern Sie als Erstes die Unfallstelle ab, um weitere Unfälle zu vermeiden. Schalten Sie den Warnblinker ein, tragen Sie eine Warnweste und platzieren Sie ein Warndreieck. Während Sie bei kleineren Schäden das Fahrzeug aus der Gefahrenzone bringen sollten, sollten Sie bei größeren Schäden auf die Polizei warten und keine Unfallspuren beseitigen.
  2. Sind Personen verletzt, wählen Sie die 112 und leisten Sie Erste Hilfe, bis die Rettungskräfte eintreffen. Ihre schnelle Reaktion kann Leben retten und ist wichtiger als mögliche Blechschäden.
  3. Für eine reibungslose Schadenregulierung ist es wichtig, selbst Beweise zu sichern. Die Gegenseite muss Ihnen diese nicht zur Verfügung stellen. Fotografieren Sie daher die Unfallschäden aller beteiligten Fahrzeuge, die Unfallstelle und mögliche Spuren des Unfallhergangs. Ergänzen Sie diese Dokumentation durch eine Skizze des Unfallortes. Vermeiden Sie jedoch ein Schuldeingeständnis – dies könnte Ihre Position schwächen.
  4. Bei einem Verkehrsunfall besteht zudem die gesetzliche Verpflichtung, die Kontaktdaten mit den Beteiligten auszutauschen. Notieren Sie das Kennzeichen, die Anschrift des Halters sowie die Angaben des Fahrers (falls abweichend). Lassen Sie sich zudem den Namen der Versicherung des Verursachers, einschließlich der Vertragsnummer, geben. Sind Zeugen zugegen, notieren Sie ebenfalls deren Namen, Kontaktdaten und Anschriften.
  5. Anschließend füllen Sie einen Unfallbericht aus. Dieser ist unerlässlich, um den Unfallhergang aufzuklären, insbesondere wenn die Polizei nicht vor Ort war. Er dient zudem als Grundlage für die Schadenregulierung und sollte folgende Informationen enthalten:
  • Name und Anschrift der Beteiligten
  • Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls
  • die Fahrzeugdaten
  • eine Beschreibung des Unfallhergangs
  • sichtbare Unfallschäden
  • eine Skizze der Unfallstelle
  • die Versicherungsdaten
  • die Unterschriften aller Beteiligten.

Verzichten Sie jedoch darauf, die Schuldfrage im Bericht zu klären, denn das ist Aufgabe der Versicherung. Um für den Fall der Fälle vorbereitet zu sein, sollten Sie immer eine für einen Unfallbericht im Handschuhfach haben.

6. Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, organisieren Sie einen Abschleppdienst. Doch Achtung: Sie haben dabei zwar das Recht, die Werkstatt frei zu wählen, die Gegenseite bezahlt meist jedoch nur die Kosten für den Transport zur nächstgelegenen Werkstatt.

Wann Sie nach einem Unfall die Polizei hinzuziehen sollten

In bestimmten Situationen ist es sinnvoll und oft sogar erforderlich, die Polizei an den Unfallort zu rufen. Die Beamten können nicht nur die Situation dokumentieren, sondern auch Beweise sichern und Missverständnisse vermeiden. Rufen Sie die Polizei in folgenden Fällen:

  • Sobald Personen bei einem Unfall verletzt wurden
  • Bei schweren Sachschäden
  • Falls Unfallbeteiligte unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen
  • Sobald Fahrer bzw. Fahrzeuge mit ausländischen Papieren und Wohnsitz am Unfall beteiligt sind
  • Falls es sich bei einem der Unfallfahrzeuge um einen Miet- oder Firmenwagen handelt
  • Bei unerlaubtem Entfernen des Unfallverursachers vom Unfallort (Fahrerflucht).

 

Beachten Sie jedoch: Die Polizei entscheidet nicht, wer für den Schaden aufkommt, mit ihrem Einschalten schaffen Sie jedoch Klarheit und stärken Ihre Position in der folgenden Schadenregulierung.

Wer zahlt den Gutachter nach einem Autounfall?

Wenn Sie in einen Autounfall verwickelt sind, bei dem Sie keine Schuld tragen, sollten Sie als Unfallgeschädigter umgehend einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen – insbesondere, wenn die gegnerische Versicherung den Schaden regulieren soll. Die Kosten für das Unfallgutachten trägt in der Regel die Gegenseite.

Sie haben grundsätzlich das Recht auf ein Gutachten und dürfen nach einem unverschuldeten Unfall den Gutachter selber wählen. Das sollten Sie auch unbedingt tun, da die Gutachter von der gegnerischen Versicherung häufig zugunsten der Gegenseite arbeiten und auf Kürzungen aus sind. War er jedoch schon bei Ihnen, können Sie dennoch das Gutachten anfechten.

Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstellt ein detailliertes Gutachten, das als Grundlage für die Schadenregulierung dient und Ihre Ansprüche absichert. Dieses Sachverständigen-Gutachten kann in manchen Fällen sogar direkt an der Unfallstelle angefertigt werden. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Rechte zu wahren und sich gegen potenzielle Kürzungen durch die gegnerische Versicherung zu schützen.

Unfall mit Teilschuld: Wer zahlt den Gutachter?

Wenn Sie eine Teilschuld an einem Unfall tragen, hängt die Übernahme der Gutachterkosten von der jeweiligen Haftungsquote ab. Sollten Sie beispielsweise zu 50 % haftbar gemacht werden, müssen Sie auch die Hälfte der Kosten für das Gutachten tragen. Informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, ob sie die Gutachterkosten anteilig übernimmt.

Unfallschaden: Gutachter oder Werkstatt?

Nach einem Unfall stehen Sie oft vor der Entscheidung, ob Sie direkt eine Werkstatt aufsuchen oder einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Für kleinere Schäden unter der sogenannten Bagatellgrenze von 705 Euro reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag der Werkstatt inklusive Fotos aus.

Bei größeren Schäden, Totalschäden oder unklaren Unfallhergängen empfiehlt sich jedoch immer ein Gutachten, das eine detaillierte Dokumentation des Schadens, des Fahrzeugwerts vor und nach dem Unfall sowie der voraussichtlichen Reparaturkosten liefert.

Reparaturen erst nach der Zustimmung der Versicherung vornehmen

Nach einem Autounfall sollten Sie keinesfalls voreilig den Unfallschaden reparieren lassen, bevor die gegnerische Versicherung die Kostenübernahme bestätigt hat. Andernfalls laufen Sie nämlich Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Bei Bagatellschäden reichen Sie einfach einen Kostenvoranschlag der Werkstatt ein. Höhere Reparaturkosten oder Totalschäden erfordern ein Kfz-Gutachten. In einigen Fällen kann auch eine fiktive Abrechnung sinnvoll sein, wenn Sie auf die Reparatur verzichten oder diese selbst durchführen. Wenn Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen, erhalten Sie den Nettobetrag ohne Mehrwertsteuer.

Muss ich als Geschädigter einen unverschuldeten Unfall meiner Versicherung melden?

Nach einem Unfall stellen sich viele Geschädigte die Frage: „Muss ich meinen Unfall der Versicherung melden, auch wenn ich nicht schuld bin?“ Das ist relativ schnell geklärt: Ihre eigene Kfz-Versicherung müssen Sie nur dann benachrichtigen, wenn die Schuldfrage strittig ist, eine Teilschuld im Raum steht oder die Gegenseite Ihnen die Schuld zuschreibt. Bei unklarer Haftung prüft die Versicherung den Unfallhergang und entscheidet über eine mögliche Aufteilung des Schadens. Sie können diese Meldung auch dann machen, um Ihre Rechte zu wahren – besonders, wenn es sich um einen Unfall mit Personenschaden handelt und unklar ist, welche Versicherung zahlt.

Viel wichtiger ist für Geschädigte aber meist folgendes Szenario: Sollten Sie nach einem Unfall die gegnerische Versicherung über den Vorfall informieren? Auf jeden Fall! Warten Sie nicht darauf, bis der Unfallverursacher den Vorgang anschiebt. Dies können Sie entweder telefonisch, schriftlich oder online erledigen. Geben Sie dabei alle relevanten Informationen wahrheitsgemäß an – Ihre Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht ist entscheidend, damit die Regulierung des Schadens reibungslos verläuft.

Was zahlt die gegnerische Versicherung nach einem Unfall?

Nach einem unverschuldeten Unfall stellt sich oft die Frage, welche Kosten die gegnerische Versicherung übernimmt. Grundsätzlich gehören dazu:

  • das Abschleppen bis zur nächsten Werkstatt
  • die Kosten für ein Schadengutachten
  • die Entsorgung bei einem Totalschaden sowie die Differenz aus Restwert und Wiederbeschaffungswert
  • einen Mietwagen oder Nutzungsausfall für den Zeitraum der Reparatur
  • den Schadenersatz für merkantile Wertminderung (bei neueren Fahrzeugen)
  • Schmerzensgeld, Haushaltshilfe, Verdienstausfall und Heilungskosten (bei Verletzungen)
  • Kosten für einen Anwalt.

Was tun, wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlt?

Wenn nach einem Unfall die Versicherung der Gegenseite Zahlungen kürzen will, kann dies an verschiedenen Faktoren liegen – bspw. an den Reparaturkosten oder den Stundensätzen der Werkstatt. In solchen Fällen ist es ratsam, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu Rate zu ziehen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Und auch, wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlt oder sich einfach nicht meldet, kann ein Anwalt helfen, die Angelegenheit rechtlich zu klären und die richtigen Schritte einzuleiten. Gerade bei einem Aussage gegen Aussage-Fall oder wenn der Unfallverursacher die Schuld abstreitet und nicht zugibt, kann ein Anwalt für Abhilfe sorgen.

Sollte der Unfallverursacher nicht versichert sein oder sich weigern, den Schaden zu bezahlen, weil bspw. die Polizei nicht vor Ort war, kann auch hier ein Anwalt dafür sorgen, dass Sie die nötige Unterstützung erhalten, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Fazit: Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall wahren

Ein Verkehrsunfall kann unangenehme Folgen haben, vor allem, wenn man unverschuldet betroffen ist. In solchen Fällen ist es entscheidend, dass Geschädigte die richtigen Schritte unternehmen, um ihre Ansprüche durchzusetzen – sowohl am Unfallort als auch danach.

Dabei spielen Gutachten eine zentrale Rolle, um den Schaden exakt zu dokumentieren und die Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung zu sichern. Deshalb sollten Sie immer einen unabhängigen Gutachter beauftragen, um sicherzustellen, dass die gegnerische Versicherung nicht zu Ihren Lasten Kürzungen vornimmt und Sie nicht auf den Kosten sitzenbleiben.

Wenn Sie nach einem Unfall in Berlin und Brandenburg auf Nummer sicher gehen möchten, zögern Sie nicht, sich an mich zu wenden – selbst vom Unfallort aus. Ich stehe Ihnen als Sachverständiger mit fachkundiger Unterstützung zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und die Schadenregulierung reibungslos zu gestalten.