Leider können Verkehrsunfälle schneller passieren, als man denkt – sei es ein Parkrempler oder ein schwerwiegender Zusammenstoß. Besonders ärgerlich wird es, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten. Doch was tun als Geschädigter nach einem Unfall? Wie gehen Sie vor, wenn Ihnen jemand ins Auto gefahren ist? Und wer zahlt das Gutachten bei einem Unfall?
Für Geschädigte ist es entscheidend, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Der folgende Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick, was Sie nach einem Autounfall als Geschädigter tun sollten – von der Dokumentation des Unfallgeschehens über die Beauftragung eines Gutachters bis hin zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Mit diesen Tipps vermeiden Sie unnötige Komplikationen und sichern Ihre Rechte ab.
Nach einem Verkehrsunfall ist es wichtig, als Geschädigter ruhig und überlegt vorzugehen, um die Schadenregulierung zu sichern und rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. Die folgenden Schritte helfen Ihnen dabei:
"Sie sollten immer einen unabhängigen Gutachter beauftragen, um sicherzustellen, dass die gegnerische Versicherung nicht zu Ihren Lasten Kürzungen vornimmt"
Verzichten Sie jedoch darauf, die Schuldfrage im Bericht zu klären, denn das ist Aufgabe der Versicherung. Um für den Fall der Fälle vorbereitet zu sein, sollten Sie immer eine für einen Unfallbericht im Handschuhfach haben.
6. Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, organisieren Sie einen Abschleppdienst. Doch Achtung: Sie haben dabei zwar das Recht, die Werkstatt frei zu wählen, die Gegenseite bezahlt meist jedoch nur die Kosten für den Transport zur nächstgelegenen Werkstatt.
In bestimmten Situationen ist es sinnvoll und oft sogar erforderlich, die Polizei an den Unfallort zu rufen. Die Beamten können nicht nur die Situation dokumentieren, sondern auch Beweise sichern und Missverständnisse vermeiden. Rufen Sie die Polizei in folgenden Fällen:
Beachten Sie jedoch: Die Polizei entscheidet nicht, wer für den Schaden aufkommt, mit ihrem Einschalten schaffen Sie jedoch Klarheit und stärken Ihre Position in der folgenden Schadenregulierung.
Wenn Sie in einen Autounfall verwickelt sind, bei dem Sie keine Schuld tragen, sollten Sie als Unfallgeschädigter umgehend einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen – insbesondere, wenn die gegnerische Versicherung den Schaden regulieren soll. Die Kosten für das Unfallgutachten trägt in der Regel die Gegenseite.
Sie haben grundsätzlich das Recht auf ein Gutachten und dürfen nach einem unverschuldeten Unfall den Gutachter selber wählen. Das sollten Sie auch unbedingt tun, da die Gutachter von der gegnerischen Versicherung häufig zugunsten der Gegenseite arbeiten und auf Kürzungen aus sind. War er jedoch schon bei Ihnen, können Sie dennoch das Gutachten anfechten.
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstellt ein detailliertes Gutachten, das als Grundlage für die Schadenregulierung dient und Ihre Ansprüche absichert. Dieses Sachverständigen-Gutachten kann in manchen Fällen sogar direkt an der Unfallstelle angefertigt werden. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Rechte zu wahren und sich gegen potenzielle Kürzungen durch die gegnerische Versicherung zu schützen.
Wenn Sie eine Teilschuld an einem Unfall tragen, hängt die Übernahme der Gutachterkosten von der jeweiligen Haftungsquote ab. Sollten Sie beispielsweise zu 50 % haftbar gemacht werden, müssen Sie auch die Hälfte der Kosten für das Gutachten tragen. Informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, ob sie die Gutachterkosten anteilig übernimmt.
Nach einem Unfall stehen Sie oft vor der Entscheidung, ob Sie direkt eine Werkstatt aufsuchen oder einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Für kleinere Schäden unter der sogenannten Bagatellgrenze von 705 Euro reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag der Werkstatt inklusive Fotos aus.
Bei größeren Schäden, Totalschäden oder unklaren Unfallhergängen empfiehlt sich jedoch immer ein Gutachten, das eine detaillierte Dokumentation des Schadens, des Fahrzeugwerts vor und nach dem Unfall sowie der voraussichtlichen Reparaturkosten liefert.
Nach einem Autounfall sollten Sie keinesfalls voreilig den Unfallschaden reparieren lassen, bevor die gegnerische Versicherung die Kostenübernahme bestätigt hat. Andernfalls laufen Sie nämlich Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Bei Bagatellschäden reichen Sie einfach einen Kostenvoranschlag der Werkstatt ein. Höhere Reparaturkosten oder Totalschäden erfordern ein Kfz-Gutachten. In einigen Fällen kann auch eine fiktive Abrechnung sinnvoll sein, wenn Sie auf die Reparatur verzichten oder diese selbst durchführen. Wenn Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen, erhalten Sie den Nettobetrag ohne Mehrwertsteuer.
Nach einem Unfall stellen sich viele Geschädigte die Frage: „Muss ich meinen Unfall der Versicherung melden, auch wenn ich nicht schuld bin?“ Das ist relativ schnell geklärt: Ihre eigene Kfz-Versicherung müssen Sie nur dann benachrichtigen, wenn die Schuldfrage strittig ist, eine Teilschuld im Raum steht oder die Gegenseite Ihnen die Schuld zuschreibt. Bei unklarer Haftung prüft die Versicherung den Unfallhergang und entscheidet über eine mögliche Aufteilung des Schadens. Sie können diese Meldung auch dann machen, um Ihre Rechte zu wahren – besonders, wenn es sich um einen Unfall mit Personenschaden handelt und unklar ist, welche Versicherung zahlt.
Viel wichtiger ist für Geschädigte aber meist folgendes Szenario: Sollten Sie nach einem Unfall die gegnerische Versicherung über den Vorfall informieren? Auf jeden Fall! Warten Sie nicht darauf, bis der Unfallverursacher den Vorgang anschiebt. Dies können Sie entweder telefonisch, schriftlich oder online erledigen. Geben Sie dabei alle relevanten Informationen wahrheitsgemäß an – Ihre Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht ist entscheidend, damit die Regulierung des Schadens reibungslos verläuft.
Nach einem unverschuldeten Unfall stellt sich oft die Frage, welche Kosten die gegnerische Versicherung übernimmt. Grundsätzlich gehören dazu:
Wenn nach einem Unfall die Versicherung der Gegenseite Zahlungen kürzen will, kann dies an verschiedenen Faktoren liegen – bspw. an den Reparaturkosten oder den Stundensätzen der Werkstatt. In solchen Fällen ist es ratsam, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu Rate zu ziehen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Und auch, wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlt oder sich einfach nicht meldet, kann ein Anwalt helfen, die Angelegenheit rechtlich zu klären und die richtigen Schritte einzuleiten. Gerade bei einem Aussage gegen Aussage-Fall oder wenn der Unfallverursacher die Schuld abstreitet und nicht zugibt, kann ein Anwalt für Abhilfe sorgen.
Sollte der Unfallverursacher nicht versichert sein oder sich weigern, den Schaden zu bezahlen, weil bspw. die Polizei nicht vor Ort war, kann auch hier ein Anwalt dafür sorgen, dass Sie die nötige Unterstützung erhalten, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Ein Verkehrsunfall kann unangenehme Folgen haben, vor allem, wenn man unverschuldet betroffen ist. In solchen Fällen ist es entscheidend, dass Geschädigte die richtigen Schritte unternehmen, um ihre Ansprüche durchzusetzen – sowohl am Unfallort als auch danach.
Dabei spielen Gutachten eine zentrale Rolle, um den Schaden exakt zu dokumentieren und die Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung zu sichern. Deshalb sollten Sie immer einen unabhängigen Gutachter beauftragen, um sicherzustellen, dass die gegnerische Versicherung nicht zu Ihren Lasten Kürzungen vornimmt und Sie nicht auf den Kosten sitzenbleiben.
Wenn Sie nach einem Unfall in Berlin und Brandenburg auf Nummer sicher gehen möchten, zögern Sie nicht, sich an mich zu wenden – selbst vom Unfallort aus. Ich stehe Ihnen als Sachverständiger mit fachkundiger Unterstützung zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und die Schadenregulierung reibungslos zu gestalten.