Morgens ans Auto – und der Lack ist mit einem Schlüssel zerkratzt. Oder die Scheibe eingeschlagen, der Reifen zerstochen, der Spiegel abgetreten. Vandalismusschäden sind ärgerlich, teuer – und leider häufig. Wer in Berlin oder Brandenburg davon betroffen ist, steht vor denselben Fragen: Welche Versicherung zahlt? Lohnt sich ein Gutachten? Und was kostet das?
Was gilt als Vandalismusschaden?
Als Vandalismusschaden gilt jede absichtliche, mutwillige Beschädigung des Fahrzeugs durch Dritte. Das umfasst:
- Lackzerkratzer durch Schlüssel oder spitze Gegenstände
- Eingeschlagene Scheiben oder Scheinwerfer
- Zerstochene Reifen
- Eingedellte Karosserie ohne Fremdkontakt (getreten oder geschlagen)
- Beschmierungen mit Farbe, Aufklebern oder Graffiti
- Abgetrennte oder abgebrochene Teile wie Spiegel oder Antenne
Was nicht darunter fällt: Hagelschäden, Parkschäden durch andere Fahrzeuge oder Wildschäden – das sind andere Schadenkategorien mit jeweils eigenen Regulierungswegen.
Das Wichtigste vorab: Vandalismusschaden ist kein Haftpflichtfall
Das ist der häufigste Irrtum: Viele Geschädigte erwarten, dass ihre Kfz-Haftpflichtversicherung den Vandalismusschaden reguliert. Das ist falsch. Die Haftpflicht deckt Schäden ab, die Sie selbst anderen zufügen – nicht Schäden, die Ihnen jemand anderes anrichtet.
Vandalismusschäden werden ausschließlich über Ihre eigene Kaskoversicherung reguliert – sofern vorhanden. Es gibt keine "gegnerische" Versicherung, die zahlt, es sei denn, der Täter ist bekannt und nachweislich haftbar (dazu mehr in Abschnitt 4).
Das bedeutet konkret: Wenn Sie nur Haftpflicht haben, tragen Sie den Schaden selbst.