Ratgeber · KFZ-Sachverständiger

Sachverständigenverfahren
nach Kfz-Unfall

Wenn Versicherung und Versicherungsnehmer sich nicht einigen können – Ablauf, Kosten und Rechte im Sachverständigenverfahren erklärt.

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Ein Sachverständigenverfahren bietet eine wichtige Möglichkeit, Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsgesellschaften bei Unstimmigkeiten über die Schadenshöhe außergerichtlich zu klären. Gerade für Werkstätten ist es essenziell, den Ablauf und die Rahmenbedingungen eines solchen Verfahrens zu kennen, um Kunden optimal zu unterstützen.

Rechte der Versicherungsnehmer

Versicherungsnehmer haben das Recht, die Schadenshöhe durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen feststellen zu lassen. Dies wird häufig notwendig, wenn Uneinigkeit über die Schadensbewertung besteht. In solchen Fällen kann das Sachverständigenverfahren eingeleitet werden, um eine außergerichtliche Lösung zu finden.

Ablauf des Sachverständigenverfahrens

Wenn sich Versicherungsnehmer und Versicherung nicht auf die Schadenshöhe einigen können, informiert eine Partei die Gegenseite schriftlich und fordert sie auf, ebenfalls einen Sachverständigen zu benennen. Dafür bleibt der Gegenseite eine Frist von zwei Wochen. Verstreicht diese Frist, kann das zuständige Amtsgericht auf Antrag einen Sachverständigen benennen.

Im nächsten Schritt einigen sich die beiden Sachverständigen auf einen neutralen Obmann. Sollte auch hier keine Einigung erzielt werden, bestimmt das Amtsgericht den Obmann. Dieser trifft im Streitfall eine verbindliche Entscheidung. Werkstätten sollten sich darauf einstellen, dass der Versicherer keinen Sachverständigen aus dem Kreis seiner eigenen Mitarbeiter benennen darf, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

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Aufgaben der Sachverständigen

Die Sachverständigen erstellen jeweils ein unabhängiges Gutachten. Dabei dokumentieren sie die beschädigten Fahrzeugteile, kalkulieren die Reparaturkosten und bewerten den Restwert. Im Kfz-Bereich sind zusätzliche Positionen wie Nutzungsausfallentschädigungen oder Wertminderungen relevante Bestandteile der Schadensbewertung. Beide Gutachten werden an die Parteien übermittelt. Sollten die Ergebnisse voneinander abweichen, entscheidet der Obmann über die Differenzen.

Kostenaufteilung

Die Kosten im Sachverständigenverfahren werden wie folgt aufgeteilt:

  • Sachverständige der Parteien: Jede Partei trägt die Kosten für ihren eigenen Sachverständigen.
  • Kosten des Obmannes: Diese werden zu gleichen Teilen zwischen den Parteien aufgeteilt.

Für Werkstätten ist es hilfreich, Kunden frühzeitig über diese Kostenregelungen zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

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Woran erkennt man einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen?

Die Auswahl eines qualifizierten Sachverständigen ist entscheidend. Folgende Kriterien weisen auf eine hohe Qualifikation hin:

  • Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige: Diese sind gesetzlich verpflichtet, unparteiisch und objektiv zu handeln.
  • Zertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024: Eine Zertifizierung nach dieser Norm bestätigt umfassende Fachkenntnisse und Qualifikationen.
  • Freie und anerkannte Sachverständige: Hier sind zusätzliche Qualifikationen wie ein Meisterbrief oder ein Ingenieurstudium hilfreich.
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Gerne bespreche ich in einem Telefonat oder vor Ort mit Ihnen, wie Sie und Ihre Kunden von einer Kooperation mit meinem Sachverständigenbüro profitieren. Als TÜV-zertifizierter Gutachter habe ich jahrelange Erfahrung im Sachverständigenverfahren und weiß, worauf Ihre Kunden achten müssen.

André Seyer Kfz-Gutachter, TÜV-zertifiziert
André Seyer – KFZ-Sachverständiger Berlin

Vorteile für Werkstätten

Werkstätten können von einem reibungslosen Sachverständigenverfahren profitieren, indem sie als kompetenter Ansprechpartner für ihre Kunden auftreten. Durch die Zusammenarbeit mit qualifizierten Kfz-Sachverständigen können Werkstätten nicht nur ihre Reparaturleistungen optimieren, sondern auch das Vertrauen der Kunden stärken.

Besonderheiten bei Werkstattbindung

Im Falle einer vereinbarten Werkstattbindung sollte die Berechnung der Reparaturkosten auf marktüblichen Preisen basieren, die nicht durch Rabatte oder spezielle Vereinbarungen verzerrt sind. Dies ist besonders wichtig, um späteren Streitigkeiten mit der Versicherung vorzubeugen.

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Über den Autor

André Seyer – Ihr unabhängiger KFZ-Sachverständiger in Berlin

In Zusammenarbeit mit dem ADAC arbeite ich seit über 15 Jahren in der Schadensregulierung und helfe meinen Kunden bei der Abwicklung von Versicherungsfällen.

Mit meiner Erfahrung in der Automobil- und Freizeitbranche verfüge ich über ein tiefes Verständnis für Fahrzeuge – egal ob Motorrad, Sportwagen oder PKW.

Mein Ziel ist es, Ihnen eine umfassende und verlässliche Einschätzung zu bieten, die Ihnen dabei hilft, die richtigen Entscheidungen im Umgang mit Ihrem Fahrzeug zu treffen.

André Seyer – KFZ-Sachverständiger Berlin

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