KFZ-Sachverständiger · Berlin

Kfz-Sachverständiger Berlin
TÜV-zertifiziert & unabhängig

Unfallgutachten, Schadengutachten, Wert- und Oldtimer-Gutachten – André Seyer, TÜV-Rheinland-zertifizierter Sachverständiger in Berlin und Brandenburg. Gutachten in 24h. Für Geschädigte kostenlos.

100% kostenlos für Geschädigte
Kein Aufwand für Sie – wir übermitteln an die Versicherung
Freie Gutachterwahl bei unverschuldetem Unfall
TÜV zertifiziert
100% Unabhängig
Über 15 Jahre Erfahrung
Gutachter Seyer bei der Arbeit
Termin
noch heute

Unabhängiger KFZ-Gutachter André Seyer

4,9 ★
Google-Bewertung
2.500+
Gutachten erstellt
20+
Städte Einsatzgebiet
24h
Gutachten eingereicht

Meine Leistungen

Was ich für Sie machen kann

Von der kostenlosen Unfallbegutachtung bis zum Oldtimer-Wertgutachten – hier finden Sie das passende Angebot für Ihre Situation.

Unfallgutachten bei Fremdverschulden

Kostenfrei

Mein Spezialgebiet: Schäden dokumentieren, Schadenhöhe kalkulieren, Reparaturkosten erheben. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung alle Kosten – für Sie entstehen keine Ausgaben.

Unfallgutachten bei Selbstverschulden

Auf Anfrage

Bei selbstverschuldetem Unfall ist zunächst Ihre Kaskoversicherung zuständig. Wenn diese schriftlich zustimmt, dass Sie den Gutachter selbst wählen, stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Schadengutachten

Kasko

Schäden durch Hagel, Vandalismus oder Wildunfall reguliert Ihre Kaskoversicherung. Sind Sie mit deren Gutachten nicht einverstanden, ziehen Sie mich als unabhängigen Sachverständigen hinzu.

Wertgutachten

Ab 400€

Wertermittlung für Sportwagen, getuntes Fahrzeug oder Liebhaber-Kfz. Unverzichtbar bei Versicherungsfragen und beim Kauf oder Verkauf besonderer Fahrzeuge.

Oldtimer-Gutachten

Ab 400€

Ermittlung von Marktwert, Wiederbeschaffungswert und Wiederherstellungswert. Besonders sorgfältige Überprüfung und Benotung aller Baugruppen nach anerkannten Standards.

Fahrzeugbewertung

150€

Schnelle Wertermittlung auf Basis der Fahrzeugdaten – ohne Vor-Ort-Termin. In 24h fertig. Sinnvoll z.B. für ein geerbtes Fahrzeug oder den Kauf eines Firmenwagens.

Beauftragung & Ablauf

So läuft es ab

In 3 einfachen Schritten zu Ihrem Gutachten.

1. Termin vereinbaren
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir vereinbaren direkt einen Gutachten-Termin.
2. Vor-Ort-Begutachtung
Egal wo das Auto steht – wir kommen zu Ihnen und dokumentieren alle Schäden.
3. Gutachten & Regulierung
Wir erstellen ein Gutachten innerhalb von 24h und übermitteln es direkt an die Versicherung.

Fahrzeugschaden? Ich ermittle, was Ihnen zusteht.

Jetzt Anspruch prüfen

Kosten & Beauftragung

Wer zahlt – und wann beauftragen?

Je nach Situation – Unfall, Kasko oder Wertgutachten – ist eine andere Stelle zuständig und gelten andere Regeln. Das Wichtigste im Überblick.

Unverschuldeter Unfall
  • Kosten trägt die gegnerische Versicherung – nicht Sie
  • Beauftragen Sie sofort und ohne Vorbehalt
  • Honorar richtet sich nach Schadenhöhe zzgl. Nebenkosten (Anfahrt, Zeit, Material)
  • Kasko-Gutachten kostenlos auf weitere Ansprüche prüfen lassen
Selbstverschuldeter Unfall
  • Kaskoversicherung übernimmt in der Regel die Kosten
  • Schriftliche Zustimmung der Versicherung einholen, bevor Sie den Auftrag erteilen
  • Kosten ggf. selbst tragen – auf Anfrage klären
Wann beauftragen?
  • Sinnvoll ab Schadenshöhe über Bagatellgrenze (750€)
  • Unverschuldet: immer – Kosten zahlt die gegnerische Versicherung
  • Volle Schadenhöhe erst durch unabhängiges Gutachten ermittelt
Wie lange habe ich Zeit?
  • Gesetzliche Frist: 3 Jahre nach dem Unfall
  • Trotzdem so früh wie möglich: Schaden zeitnah am genauesten feststellbar
  • Weiterer Unfall in gleicher Schadenszone kann Regulierung erschweren

Gutachten beauftragen – kostenlos & unverbindlich

Jetzt Termin anfragen

Einsatzgebiet

Kfz-Sachverständiger in Berlin – schnell vor Ort

Wir kennen die Stadt, die Straßen und die typischen Unfallschwerpunkte.

Berliner Bezirke
Typische Unfallschwerpunkte
Berliner Allee / Weißensee
Frankfurter Allee
Kurfürstendamm
Karl-Marx-Straße
Potsdamer Platz
Hermannplatz
Unfallstärkste Ortsteile
Berliner Umland & Speckgürtel
PotsdamFalkenseeBernauOranienburgKönigs WusterhausenTeltowKleinmachnowStahnsdorfHennigsdorfHohen NeuendorfSchönefeldWildauLudwigsfeldeWerder (Havel)StrausbergErknerFürstenwaldeNauenVeltenBlankenfelde-Mahlow

Auch im Berliner Umland sind wir für Sie da – Termin in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden.

Egal wo Ihr Auto jetzt steht – wir kommen zu Ihnen.

WhatsApp 01579 2523955

Ihre Rechte als Unfallopfer

Nach einem Unfall geht es um Ihr Recht – nicht um das der Versicherung.

Viele Geschädigte wissen nicht, dass sie ein Recht auf einen eigenen, unabhängigen Gutachter haben und nicht den Gutachter, den die gegnerische Versicherung schickt, akzeptieren müssen.

Warum ein unabhängiger Gutachter?

Unabhängig & auf Ihrer Seite
Der Gutachter arbeitet in Ihrem Interesse – nicht im Interesse der gegnerischen Versicherung.
Volle Schadenhöhe wird erfasst
Es erfolgt keine systematische Kürzung von Reparaturkosten – sondern eine saubere, realistische Einschätzung.
Maximale Auszahlung sichern
Alle Ansprüche und Wertminderungen werden berücksichtigt. Hier kann es bis zu 20 % mehr Geld geben.
Unabhängig prüfen lassen

Brauchen Sie rechtliche Unterstützung?
Wir vermitteln Ihnen einen Anwalt

Aus der Praxis

Echte Unfallschäden – von uns bewertet

Jeder Schaden ist anders. Wir dokumentieren präzise, was am Fahrzeug wirklich passiert ist – und was die Reparatur tatsächlich kostet.

Audi A4 Parkschaden
Parkschaden
Audi
A4
2.608 €
Reparaturkosten lt. Gutachten
Mercedes-Benz GLA Frontschaden links
Frontschaden links
Mercedes-Benz
GLA
6.748 €
Reparaturkosten lt. Gutachten
VW Golf VI Seitenschaden
Seitenschaden
VW
Golf VI
5.108 €
Reparaturkosten lt. Gutachten
Škoda Karoq Parkschaden
Parkschaden
Škoda
Karoq
3.672 €
Reparaturkosten lt. Gutachten
Tesla Model X Totalschaden
Totalschaden
Tesla
Model X
39.950 €
Wiederbeschaffungswert lt. Gutachten

Ihr Recht als Unfallgeschädigter

Ihr Gutachter vs. Versicherungsgutachter

Als Geschädigter haben Sie das gesetzliche Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen – auf Kosten des Unfallverursachers.

Gutachter Seyer
Versicherungs­gutachter
Unabhängig von Versicherungen
Sichert Ihre vollen Ansprüche
Wertminderung berücksichtigt
Nutzungsausfall berechnet
Kosten trägt der Unfallverursacher
Handelt in Ihrem Interesse

Kundenmeinungen

Was unsere Kunden sagen

Auffahrunfall, Fremdverschulden, ich hatte keine Ahnung was zu tun ist. Herr Seyer hat alles erklärt, war am nächsten Tag vor Ort und das Gutachten lag 24h später vor. Die Versicherung hat den vollen Betrag ohne Abzüge gezahlt.

CH
Claudia H.
Berlin-Prenzlauer Berg · Mercedes A-Klasse

hagelschaden nach nem starken gewitter - kasko hat zunächst deutlich zu wenig angeboten. hab dann ein zweites Gutachten machen lassen und am Ende fast 1.400€ mehr bekommen. unkompliziert und direkt.

FB
Felix B.
Berlin-Pankow · BMW 3er

Ich brauchte für meine Porsche-Versicherung ein aktuelles Wertgutachten. Herr Seyer hat das sehr gründlich gemacht - Zustandsbewertung, Fotodokumentation, alles sauber belegt. Ich muss sagen, die Qualität hat mich wirklich überzeugt.

RS
Rolf S.
Berlin-Zehlendorf · Porsche 911

Totalschaden nach einem Kreuzungsunfall. Bin froh das ich nicht den Gutachter von der Versicherung genommen hab - der Wiederbeschaffungswert wäre sicher zu niedrig ausgefallen. So hat alles gepasst. Sehr empfehlenswert.

MR
Markus R.
Berlin-Mitte · Toyota Yaris

Brauchte schnell eine Fahrzeugbewertung für einen geerbten Wagen. Ich muss sagen, ich war überrascht wie unkompliziert das war - alles per Mail und Telefon, Bewertung innerhalb eines Tages. Sehr zuverlässig und kompetent.

GL
Gabi L.
Berlin-Steglitz · Ford Focus

Oldtimer-Wertgutachten für meinen BMW 2002. Herr Seyer kennt sich wirklich aus - er hat Dinge bemerkt und bewertet, die einem normalen Gutachter gar nicht auffallen würden. Das Gutachten war sehr detailliert und für die Versicherung genau das Richtige.

WK
Werner K.
Potsdam · BMW 2002
4,9 / 5 · Basierend auf unseren Google-Bewertungen

Sie brauchen einen Gutachter?

Wir sind sofort für Sie da – kostenlos, unabhängig und direkt vor Ort.

Ihre Fragen – unsere Antworten

Häufige Fragen

Nach Ihrem Anruf begutachte ich als zertifizierter Kfz-Sachverständiger Ihr Fahrzeug sorgfältig in drei Schritten:

Schritt 1 – Begutachtung

  • Professionelle Untersuchung Ihres Kfz inklusive Schadenfotos

Schritt 2 – Folgen der Schäden

  • Kalkulation des Schadens und Erfassung der Schadenshöhe
  • Bestimmung des Wiederbeschaffungswerts (WBW) anhand von Baujahr, Vorschäden und Zustand – die Summe, die Sie der Kauf eines gleichwertigen Kfz kosten würde
  • Feststellen des Reparaturweges und Berechnung der voraussichtlichen Reparaturdauer
  • Feststellung der Wertminderung: Autos, die einen Unfall hatten, sind auch nach Reparatur weniger wert – auch hier haben Sie Recht auf Entschädigung
  • Prüfung auf Technischen Totalschaden (irreparable Schäden) oder Wirtschaftlichen Totalschaden (Reparaturkosten übersteigen den Fahrzeugwert)
  • Ggf. Ermittlung des Restwerts des Unfallwagens – erforderlich, wenn Reparaturkosten 50% des WBW übersteigen
  • Wenn möglich: Sicherung von Daten zum Unfallhergang
  • Kalkulation aller entstandenen Kosten
  • Bestimmung des Nutzungsausfalls – Entschädigung für den Zeitraum der Reparatur, wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten
  • Bestimmung der Mietwagenklasse

Schritt 3 – Erstellung des Gutachtens

  • Erstellung eines ausführlichen, professionellen, gut verständlichen und prozesstauglichen Gutachtens
  • Versand des Gutachtens an den Anwalt oder die Versicherung des Unfallverursachers
  • Auf Wunsch Hilfestellung beim weiteren Schadenregulierungsprozess, etwa Vermittlung eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts

Tipp: Dass die vom unabhängigen Sachverständigen festgestellte Schadensumme oft von der im Versicherungsgutachten abweicht, ist normal – lassen Sie sich davon nicht verunsichern.

Nein. Als Unfallgeschädigter haben Sie das gesetzliche Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten. Sie haben als Geschädigter keinen einzigen Euro selbst zu tragen.

Sollte im Rahmen der Schadensregulierung oder einer rechtlichen Prüfung wider Erwarten eine Mithaftung oder Teilschuld festgestellt werden, kann ein anteiliger Eigenkostenbeitrag für das Gutachten anfallen. Die Höhe ist abhängig von den Gutachterkosten und der Höhe der Teilschuld. Wir klären Sie darüber bei der Begutachtung transparent auf.

Bei ungeklärter Schuldfrage sollte diese erst geklärt werden, bevor Sie einen Gutachter beauftragen. Denn wird im Zuge der Regulierung, durch Versicherungen oder im gerichtlichen Verfahren eine Haftungsquote festgestellt, können Gutachterkosten nur anteilig erstattet werden.

Wie hoch diese sind, richtet sich nach dem Grad der (Teil-)Schuld.

Bei einer Teilschuld lohnt es sich trotzdem, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, da die gegnerische Versicherung versucht den tatsächlichen Schaden tiefer anzusetzen. Der investierte Eigenanteil rechnet sich in den meisten Fällen.

Wir beraten Sie dazu in jedem Fall transparent bei der Begutachtung.

In der Regel innerhalb weniger Stunden. Wir sind 24/7 erreichbar und kommen meist noch am selben Tag zu Ihnen.
Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Fahrzeugbesichtigung – auch digital per E-Mail. Bei komplexeren Schäden kann es etwas länger dauern. Darüber informieren wir Sie beim Termin.
Die Besichtigung kann bei Ihnen zu Hause, im Büro oder an einem anderen geeigneten Ort stattfinden, je nachdem, wo das beschädigte KFZ sicher steht und für uns zugänglich ist.
Ja. Auch kleinere Schäden können auf den ersten Blick harmlos wirken, tatsächlich aber höhere Reparaturkosten, verdeckte Schäden oder eine Wertminderung verursachen. Ob ein Gutachten sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie gern unverbindlich.
Nein. Egal ob fahrbereit oder nicht, wir kommen in jedem Fall zu Ihnen – z.B. nach Hause, ins Büro oder in die Werkstatt.
Nach Vorlage des Gutachtens bei der Versicherung dauert die Regulierung in der Regel 2–4 Wochen. Dies hängt von der jeweiligen Versicherung und der Komplexität des Falls ab. Wir unterstützen Sie gerne bei der Kommunikation mit der Versicherung und vermitteln Ihnen auf Wunsch auch einen Anwalt, der Ihre Ansprüche bei der Versicherung durchsetzt.

In einfachen Fällen ist ein Anwalt nicht zwingend erforderlich. In der Praxis kürzen Versicherungen aber häufig – und das aus gutem Grund für sie:

  • Wertminderung wird häufig nicht oder zu niedrig angesetzt
  • Nutzungsausfall wird abgelehnt oder auf ein Minimum reduziert
  • Gutachterkosten werden anteilig bestritten
  • Die festgestellte Schadensumme weicht vom Versicherungsgutachten ab – das ist normal, aber ohne Anwalt oft schwer durchzusetzen

Wer bei einem unverschuldeten Unfall gleich einen Verkehrsrechtsanwalt dazunimmt, ist auf der sicheren Seite – dessen Kosten trägt ebenfalls die gegnerische Versicherung. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen direkt einen spezialisierten Anwalt.

Es ist sinnvoll, nach einem unverschuldeten Unfall einen Schadengutachter zu beauftragen, sobald die Schadenhöhe über die Bagatellschaden-Grenze (750€) hinausgeht. Da die Höhe des Schadens auf den ersten Blick kaum erkennbar ist und auch nicht sichtbare Schäden entstanden sein können, ist ein unverbindliches Beratungsgespräch nach einem Unfall immer sinnvoll – kontaktieren Sie mich gerne direkt.
In der Regel dauert die Erstellung des Gutachtens nach der Begutachtung nicht länger als 24 Stunden. Wenn der Restwert des Unfallwagens berechnet werden soll, kann es etwas länger dauern.

Im Rahmen eines Kostenvoranschlags werden lediglich die Reparaturkosten geschätzt. Ein unabhängiger Sachverständiger liefert ein detaillierteres Gutachten, aus dem Wertminderungen, geklärte Sachverhalte und gesicherte Beweislage hervorgehen.

Mit einem objektiven Kfz-Gutachter stellen Sie sicher, dass Ihr vollständiger Schadenersatzanspruch – über die Reparaturkosten hinaus – festgestellt wird. Weiterer Vorteil: Das Gutachten eines Sachverständigen ist prozesstauglich.

Das Pendant zum Kurzgutachten ist die Fahrzeugbewertung: eine professionelle Ermittlung des Fahrzeugwerts anhand der Fahrzeugdaten, ohne persönliche Inaugenscheinnahme. Sinnvoll z.B. bei einem geerbten Fahrzeug oder der privaten Übernahme eines Firmenwagens.

Die Erstellung dauert in der Regel 24 Stunden. Für ein vollständiges, gerichtsfestes Gutachten ist hingegen immer eine persönliche Besichtigung erforderlich.

Als freier Kfz-Gutachter ist André Seyer vom TÜV Rheinland zertifiziert, arbeitet aber nicht für eine Prüforganisation wie DEKRA oder TÜV. Das bringt Vorteile: persönlicher Service, lokale Flexibilität – er kommt direkt zu Ihnen, ohne Filialdenken.

Unfallgutachten, Schadengutachten und Wertgutachten sind selbstverständlich Teil des Angebots. Die Gutachten sind gerichtsfest und von Versicherungen anerkannt – genau wie bei einer Prüforganisation.

Kostenloser Service · Vermittlung Partnerkanzlei

Sie benötigen einen Verkehrsrechtsanwalt?

Der Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung konsequent durchsetzt? Wir vermitteln Ihnen gerne einen Kontakt zu einer unserer Partner-Kanzleien. Schnell & unkompliziert.

Über mich

André Seyer – Ihr unabhängiger KFZ-Sachverständiger in Berlin

In Zusammenarbeit mit dem ADAC arbeite ich seit über 15 Jahren in der Schadensregulierung und helfe meinen Kunden bei der Abwicklung von Versicherungsfällen.

Mit meiner Erfahrung in der Automobil- und Freizeitbranche verfüge ich über ein tiefes Verständnis für Fahrzeuge – egal ob Motorrad, Sportwagen oder PKW.

Mein Ziel ist es, Ihnen eine umfassende und verlässliche Einschätzung zu bieten, die Ihnen dabei hilft, die richtigen Entscheidungen im Umgang mit Ihrem Fahrzeug zu treffen.

André Seyer – KFZ-Sachverständiger Berlin

Meine Zertifizierungen

TÜV Rheinland zertifiziert
TÜV Rheinland
zertifiziert
VKS Mitglied
Mitglied im
VKS e.V.
Caravaning Gutachter Fachverband
Caravaning Gutachter
Fachverband · ADAC

Warum ein unabhängiger Gutachter?

Die gegnerische Versicherung schickt Ihren eigenen Gutachter – der arbeitet für die Versicherung, nicht für Sie. Wir setzen Ihre vollen Ansprüche durch.

Telefon
01579 2523955
E-Mail
andre@gutachter-seyer.de
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Berlin & Brandenburg
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24/7 erreichbar – auch am Wochenende
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Mo–So 07–23 Uhr
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