Ratgeber · Unfallgeschädigte

Verkehrsunfall: Was tun
als Geschädigter?

Als Unfallgeschädigter Schritt für Schritt richtig handeln – Rechte, Pflichten und wie Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung vollständig durchsetzen.

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Leider können Verkehrsunfälle schneller passieren als man denkt. Als Geschädigter stehen Sie danach oft vor vielen Fragen: Was müssen Sie sofort tun, wer zahlt den Schaden, haben Sie Anspruch auf einen eigenen Gutachter? Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, was nach einem Unfall zu tun ist – und wie Sie Ihre Ansprüche als Geschädigter vollständig durchsetzen.

Was müssen Geschädigte nach einem Unfall tun?

Nach einem Unfall kommt es auf die ersten Schritte an. Handeln Sie ruhig und systematisch – das schützt Sie rechtlich und sichert Ihre Ansprüche:

  • Unfallstelle sichern: Warnblinker einschalten, Warnweste anlegen, Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen.
  • Erste Hilfe leisten: Verletzte versorgen und Notruf 112 wählen.
  • Polizei rufen: Bei Personenschäden, Fahrerflucht oder unklarem Unfallhergang immer 110 anrufen.
  • Beweise sichern: Fotos von Schäden, Unfallstelle, Kennzeichen, Reifenspuren und Fahrzeugpositionen machen.
  • Daten austauschen: Name, Adresse, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners notieren.
  • Gutachter beauftragen: Noch vor der Reparatur einen unabhängigen Sachverständigen kontaktieren – nicht erst die Werkstatt.

Wann müssen Sie nach einem Unfall die Polizei rufen?

Die Polizei muss bei einem Verkehrsunfall hinzugezogen werden, wenn:

  • Personen verletzt wurden
  • ein erheblicher Sachschaden entstanden ist (Faustformel: ab ca. 1.500 Euro)
  • Fahrerflucht begangen wurde
  • der Unfallgegner keine Versicherungsdaten nennen kann oder will
  • Unstimmigkeiten über den Unfallhergang bestehen
  • das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist

Auch wenn keiner dieser Punkte zutrifft, kann ein Polizeiprotokoll sinnvoll sein – es sichert den Unfallhergang rechtlich ab und erleichtert die Schadensregulierung.

Nach dem Unfall als Geschädigter? Gutachter Seyer beauftragen

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Wer zahlt den Gutachter nach dem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für einen unabhängigen Gutachter vollständig. Das ist in Deutschland gesetzlich geregelt und durch mehrere BGH-Urteile bestätigt. Als Geschädigter haben Sie das Recht, sich einen Sachverständigen Ihrer Wahl auszusuchen.

Wichtig: Viele Versicherungen versuchen, Ihnen einen eigenen Gutachter zu schicken oder eine Partnerwerkstatt zu empfehlen. Dieses Angebot sollten Sie ablehnen. Der Gutachter der Versicherung arbeitet im Interesse der Versicherung – nicht in Ihrem. Mehr dazu erklärt der Artikel Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Ab einem Schadensbetrag von ca. 750 Euro steht Ihnen als Geschädigtem das Recht auf ein unabhängiges Gutachten zu. Darunter reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag aus.

Was gilt bei einem Unfall mit Teilschuld?

Tragen beide Unfallparteien eine Mitschuld, werden die Kosten entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt. Bei einer 50:50-Schuld zahlt jede Versicherung die Hälfte der entstandenen Schäden. Die genaue Haftungsquote ist oft Gegenstand von Auseinandersetzungen mit der Versicherung – ein unabhängiges Gutachten stärkt Ihre Position erheblich.

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Gutachter beauftragen oder direkt in die Werkstatt?

Viele Unfallbeteiligte bringen ihr Fahrzeug direkt in eine Werkstatt, ohne vorher einen Gutachter einzuschalten. Das ist ein häufiger Fehler. Sobald das Fahrzeug repariert wurde, sind wichtige Spuren des Schadens beseitigt – und damit auch die Beweisgrundlage für Ihre Ansprüche. Beauftragen Sie deshalb immer zuerst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, bevor eine Reparatur beginnt. Der Gutachter dokumentiert alle Schäden lückenlos und legt den Reparaturumfang fest, der die Grundlage für die Abrechnung mit der Versicherung bildet.

Reparaturen erst nach dem Gutachten beginnen

Nach dem Unfall gilt: Warten Sie mit der Reparatur, bis das Gutachten vorliegt. Andernfalls riskieren Sie, dass die gegnerische Versicherung die Kosten kürzt, weil sie den ursprünglichen Schaden nicht mehr beurteilen kann. Eine seriöse Werkstatt wird Sie darauf hinweisen und erst nach Freigabe des Gutachtens mit der Instandsetzung beginnen.

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Müssen Sie den Unfall auch der eigenen Versicherung melden?

Ja. Auch als Geschädigter sind Sie vertraglich verpflichtet, Ihrer eigenen Kfz-Versicherung den Unfall zu melden – selbst dann, wenn Sie keine Schuld tragen. Die Meldung darf sich dabei nicht negativ auf Ihre Schadenfreiheitsklasse auswirken, solange Sie als schuldloser Geschädigter eingestuft werden. Die Meldefrist beträgt in der Regel eine Woche nach dem Unfall.

Was zahlt die gegnerische Versicherung bei einem unverschuldeten Unfall?

Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls können Sie folgende Leistungen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung verlangen:

  • Reparaturkosten (netto oder brutto, je nach Nutzungsart des Fahrzeugs)
  • Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert (bei Totalschaden)
  • Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten für die Reparaturdauer
  • Kosten für den unabhängigen Gutachter
  • Abschleppkosten
  • Merkantile Wertminderung (technischer Minderwert nach Reparatur)
  • Abmelde- und Zulassungsgebühren für ein Ersatzfahrzeug
  • Anwaltskosten
  • Schmerzensgeld bei Personenschäden
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Was tun, wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlt oder kürzt?

Wenn die gegnerische Versicherung Ihre Ansprüche ablehnt, verzögert oder kürzt, sollten Sie sich nicht einschüchtern lassen. In vielen Fällen versuchen Versicherungen, den Schaden kleiner zu rechnen als er tatsächlich ist – zum Beispiel durch einen niedrig angesetzten Wiederbeschaffungswert oder durch das Bestreiten von Nebenkosten wie Nutzungsausfall oder Gutachtergebühren.

Ein vollständiges Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen ist in solchen Situationen Ihr wichtigstes Werkzeug. Es dokumentiert alle Schäden lückenlos, bewertet den Fahrzeugzustand objektiv und ist vor Gericht anerkannt. Im Streitfall empfiehlt sich zusätzlich die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie mich gern an

Fazit: Als Geschädigter gut vorbereitet durch den Unfall

Ein Verkehrsunfall bedeutet Stress – aber als Geschädigter haben Sie klare Rechte. Handeln Sie ruhig, dokumentieren Sie alles, beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter vor der Reparatur und lassen Sie sich von der Versicherung des Unfallgegners nicht unter Druck setzen.

Als TÜV-zertifizierter KFZ-Sachverständiger in Berlin und Brandenburg stehe ich Ihnen von der ersten Begutachtung bis zur vollständigen Schadensregulierung zur Seite – kostenlos für Sie als Geschädigter.

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Über den Autor

André Seyer – Ihr unabhängiger KFZ-Sachverständiger in Berlin

In Zusammenarbeit mit dem ADAC arbeite ich seit über 15 Jahren in der Schadensregulierung und helfe meinen Kunden bei der Abwicklung von Versicherungsfällen.

Mit meiner Erfahrung in der Automobil- und Freizeitbranche verfüge ich über ein tiefes Verständnis für Fahrzeuge – egal ob Motorrad, Sportwagen oder PKW.

Mein Ziel ist es, Ihnen eine umfassende und verlässliche Einschätzung zu bieten, die Ihnen dabei hilft, die richtigen Entscheidungen im Umgang mit Ihrem Fahrzeug zu treffen.

André Seyer – KFZ-Sachverständiger Berlin

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Die gegnerische Versicherung schickt Ihren eigenen Gutachter – der arbeitet für die Versicherung, nicht für Sie. Wir setzen Ihre vollen Ansprüche durch.

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