Leider können Verkehrsunfälle schneller passieren als man denkt. Als Geschädigter stehen Sie danach oft vor vielen Fragen: Was müssen Sie sofort tun, wer zahlt den Schaden, haben Sie Anspruch auf einen eigenen Gutachter? Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, was nach einem Unfall zu tun ist – und wie Sie Ihre Ansprüche als Geschädigter vollständig durchsetzen.
Was müssen Geschädigte nach einem Unfall tun?
Nach einem Unfall kommt es auf die ersten Schritte an. Handeln Sie ruhig und systematisch – das schützt Sie rechtlich und sichert Ihre Ansprüche:
- Unfallstelle sichern: Warnblinker einschalten, Warnweste anlegen, Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen.
- Erste Hilfe leisten: Verletzte versorgen und Notruf 112 wählen.
- Polizei rufen: Bei Personenschäden, Fahrerflucht oder unklarem Unfallhergang immer 110 anrufen.
- Beweise sichern: Fotos von Schäden, Unfallstelle, Kennzeichen, Reifenspuren und Fahrzeugpositionen machen.
- Daten austauschen: Name, Adresse, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners notieren.
- Gutachter beauftragen: Noch vor der Reparatur einen unabhängigen Sachverständigen kontaktieren – nicht erst die Werkstatt.
Wann müssen Sie nach einem Unfall die Polizei rufen?
Die Polizei muss bei einem Verkehrsunfall hinzugezogen werden, wenn:
- Personen verletzt wurden
- ein erheblicher Sachschaden entstanden ist (Faustformel: ab ca. 1.500 Euro)
- Fahrerflucht begangen wurde
- der Unfallgegner keine Versicherungsdaten nennen kann oder will
- Unstimmigkeiten über den Unfallhergang bestehen
- das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist
Auch wenn keiner dieser Punkte zutrifft, kann ein Polizeiprotokoll sinnvoll sein – es sichert den Unfallhergang rechtlich ab und erleichtert die Schadensregulierung.